Am 1. Februar 2012 tritt eine wichtige Regelung des seit dem 1.2.2010 gültigen GenDG (Gendiagnostikgesetz) in Kraft. Von diesem Tag an dürfen die geforderten, fachspezifischen Beratungen im Zusammenhang mit der Pränataldiagnostik nur noch von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden, die sich hierfür speziell qualifiziert haben.
Während einer Übergangszeit (1.2.2012 - 10.7.2016) kann die Befugnis durch eine bestandene Wissenskontrolle erlangt werden. Diese wird von den jeweiligen Landesärztekammern kurzfristig als persönlicher Prüfungstermin oder webbasierter Multiple-Choice-Test aus einem Fragenpool angeboten.
Die DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.) stellt für die Beratung ein Informationsblatt und eine Einwilligungserklärung zur Verfügung:
Gendiagnostikgesetz
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