Mammographie-Screening: "So kann's gehen!" | Neue Mitglieder! | Sonderaktionen vom Weincontor! | Knochendichtemessung in Apotheken! | Clownerie!
... aber so richtig glücklich über den gefundenen Kompromiß können wir Gynäkologen dennoch nicht sein. Doch zuerst zum Kompromiß:
Bei einem von der GenoGyn Rheinland initiierten Treffen der "Mammographie-Screening-Einheiten" im Großraum Köln mit Vertretern des Berufsverbandes und der GenoGyn Rheinland konnte für die am Screening teilnehmenden Frauen erreicht werden, daß jeder Befund, also sowohl der auffällige wie auch der unauffällige, grundsätzlich an die betreuende Frauenärztin oder an den betreuenden Frauenarzt geschickt wird. Das ist bei den offiziellen Durchführungsbestimmungen so nicht vorgesehen, dürfte aber hinsichtlich der eventuell notwendigen Koordination eines Krankheitsgeschehen außerordentlich wichtig sein.
Desweiteren bleibt, auch das wurde abgesprochen, bei pathologischen Befunden die Koordination in Händen der niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte. Sie führen das Aufklärungsgespräch durch; durch sie erfolgt die Zuweisung ins Krankenhaus.
Außerdem sollen seitens der "Mammographie-Screening-Einheiten" alle am Screening teilnehmenden Frauen dazu angehalten werden, an der Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei ihrer Frauenärztin oder bei ihrem Frauenarzt teilzunehmen. Frauen, die eine solche Untersuchung noch nicht haben durchführen lassen, erhalten eine Adressenliste der ortsansässigen Gynäkologen.
Dieser auch "Rahmenempfehlung" genannte Kompromiß ist trotz aller grundsätzlichen Bedenken, die gegen das Mammographie-Screening bestehen, ein Schritt in die richtige Richtung.
Glücklich können wir niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte aber erst dann sein, wenn wir unsere Patientinnen nicht nur zur Teilnahme an der Vorsorge-Koloskopie motivieren dürfen sondern auch zur Teilnahme am Mammographie-Screening. Das läge für uns sogar etwas näher, ist aber im EBM unverständlicherweise noch immer nicht vorgesehen.
Der Kompromiß gilt nicht nur für den Großraum Köln sondern für den gesamten KVNo-Bereich. Offiziell bekanntgegeben wurde er bei einer Informationsveranstaltung am 26.6.2006.
Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:
Der Einkaufspartner Weincontor Pappert GmbH (Vertriebsgemeinschaft für Weine mit Domaines- und Châteaux-Herkunft ) bietet GenoGyn-Mitgliedern nicht nur Sonderkonditionen, sondern weist durch einen NEWSLETTER seine Kunden und Partner auch immer wieder auf Sonderaktionen hin. Bei solchen Sonderaktionen werden exklusive Weine manchmal sogar mit einem Rabatt von bis zu 35% des ursprünglichen Preises angeboten. Wer den NEWSLETTER bestellen möchte, der wende sich an
www.weincontor-pappert.de
Inzwischen wurden wieder einige Apotheken, die die Knochendichtemessung anbieten und mit "Osteoporose-Früherkennung" oder mit "Osteoporose-Meßtage" werben, von unseren Mitgliedern gemeldet. Sie alle erhielten das Abmahnschreiben der GenoGyn Rheinland:
Wem diesbezüglich eine weitere Apotheke auffällt, der möge sich
bitte melden:
geschaeftsstelle@genogyn-rheinland.de
"Die freiwillige Selbstverpflichtung des Gastgewerbes halte ich für den falschen Weg.
Ein Gesetz ist wirksamer und weit unbürokratischer.
Außerdem hat sich das im Ausland bereits bewährt."
Karl Lauterbach zum Rauchverbot in Gaststätten
(31.5.2006, Kölner Stadtanzeiger)
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!