Kein Arzt kommt ohne juristischen Beistand aus:
Wichtiger Hinweis: Für jede weitere anwaltliche Tätigkeit durch die Anwaltskanzlei Dr. Halbe - Rechtsanwälte ist eine Vergütung nach Maßgabe des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes bzw. einer eventuellen Honorarvereinbarung zu entrichten, ohne daß von der GenoGyn Rheinland eine Erstattung verlangt werden kann.
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