Berichtspflicht bei Psycho-Leistungen wird wahrscheinlich aufgehoben! | "Kassenzulassung bald nichts mehr wert!" | Neufahrzeuge über CarFleet24 supergünstig! | Wahltarife führen zu einer weiteren Reduktion der Fallzahlen! | KHK-Risiko-Veranstaltung begeisterte! | BARMER-Tip!
Auf den Offenen Brief der GenoGyn Rheinland vom 14.3.2007 an den Bewertungsausschuß der KBV und GKV hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung inzwischen geantwortet und mitgeteilt, daß die Berichtspflicht für Psychotherapieleistungen aus dem EBM-Abschnitt 35.1 wahrscheinlich aufgehoben wird, also bei den Leistungen nach Nr. 35100 (GG-Nr. 81) und nach Nr. 35110 (GG-Nr. 82).
Diskutiert werde, so Dr. R. Herzog vom Dezernat "Gebührenordnung und Vergütung" der KBV, zur Zeit nur noch die Berichtspflicht für Leistungen aus dem EBM-Abschnitt 35.2, was allerdings für den überwiegenden Teil der gynäkologischen Fachgruppe ohne Bedeutung sein dürfte. Im EBM-Abschnitt 35.2 stehen die sog. Antragspflichtigen Leistungen.
Für den renommierten Wiesbadener Rechtsanwalt Hans-Joachim Schade steht fest: Spätestens am 30.6.2012 ist die Kassenzulassung nichts mehr wert. Grund hierfür sei das Ende der Bedarfsplanung, die für die Banken bei der Kredit-Vergabe von entscheidender Bedeutung sei. Schade: "Es wird sich für die niedergelassenen Ärzte sehr viel ändern - und sie sollten sich schnell darauf vorbereiten".
Nach Schade hätten viele Ärzte diese künftigen Entwicklungen derzeit nicht im Blick und seien verwundert, wenn das Thema zur Sprache komme. "Dabei werden gerade die Nachwuchsmediziner an den Reaktionen der Banken bald die Veränderungen erkennen." Aber auch Ärzte, so Schade, die noch längerfristige Verträge aus der Vergangenheit hätten, könnten von den Banken aufgefordert werden Details vorzulegen, wie sie die Kredite zurückzahlen wollen und können.
Und was rät Schade den Ärzten? - "Ich rate den Ärzten: Bildet Netze und sammelt Erfahren mit Verträgen." Die Möglichkeit der Kassen, künftig mit einzelnen Arztgruppen exklusive Versorgungsverträge für alle ihre Mitglieder schließen zu können, rücke in den Vordergrund. "Leistungsfähige, serviceorientierte Praxisverbünde werden wesentlich schneller wachsen - zu Lasten der mittleren Einzelpraxis", prophezeit der Jurist. Sie seien für die Kassen attraktivere Vertragspartner.
Dachte Hans-Joachim Schade dabei zufällig an das "Fit-for-Future"-Konzept der GenoGyn Rheinland? Denn damit ist GenoGyn Rheinland genau das: ein leistungsfähiger, serviceorientierter Praxisverbund.
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Das ist auf keinen Fall eine gute Nachricht, und so recht bewußt geworden ist das Folgeszenario der Wahltarife manchem Niedergelassenen wohl auch noch nicht. Hatte die Einführung der Kassengebühr am 1.1.2004 bereits für eine drastische Fallzahlreduktion gesorgt, die in den Folgemonaten durch die Bereitschaft einiger Kollegen, U. Schmidt bei ihrer Sechser-OVH-Packungsanweisung willfährig Folge zu leisten, noch verschärft wurde, so werden einige Wahltarife der Krankenkassen, die ab dem 1.4.2007 möglich und von einigen Kassen schon umgesetzt worden sind, an der Fallzahlfront für weiteren Unmut sorgen:
So bietet zum Beispiel die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten jetzt Selbstbehalttarife an, mit denen diese ihren Versicherungsbeitrag um bis zu 600 Euro senken können. Ein dem Versicherten zunächst gutgeschriebener Bonus verringert sich bei Arztbesuchen, bei denen ein Rezept über Arznei-/Heilmittel ausgestellt wird.
Arztbesuche ohne Rezept und die "Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen" verringern den Bonus allerdings nicht!
Mit dem "Rezept" ist wohl das Kassenrezept gemeint. Aber was ist, wenn ein Grünes Rezept oder ein OVH-Privatrezept ausgestellt wird? Kassengebühr, Bonusverlust? - Und mit der "Vorsorgeuntersuchung" ist vermutlich die Vorsorgeuntersuchung "pur" gemeint - also die Untersuchung ohne kurative Leistungen, die ohne Kassengebühr - ohne Bonusverlust.
Na ja, das wird dann wohl mit den Patientinnen, die - verständlicherweise - einen möglichst hohen Bonus behalten wollen, wieder einige unlustige Diskussionen geben ...
Die Veranstaltung "Kardiovaskuläres Risikomanagement in der Gynäkologie" am 23.3.2007 mit Prof. Dr. A. Heufelder aus München, bei der die Bedeutung der Intima-Media-Dicke der Arteria carotis für die Bewertung des individuellen KHK-Risikos vorgetragen und demonstriert wurde, hatte die Teilnehmer so sehr begeistert, daß anschließend übereinstimmend der Wunsch geäußert wurde, dieses Thema, das vor allem als IGeL-Ergänzung interessant ist, in zwei Wochenendseminaren zu vertiefen.
Herr Prof. Dr. A. Heufelder will in diesen Seminaren außerdem weitere, höchst vorteilhafte Präventionsangebote für die tägliche Praxis vorstellen. Die Termine stehen noch nicht fest. Interessenten können sich aber schon jetzt in der Geschäftsstelle der GenoGyn Rheinland (Telefon: 0221 - 94 05 05 390 , E-Mail: geschaeftsstelle@genogyn-rheinland.de) vormerken lassen.
Lieber tief durchatmen, statt Sandsack verprügeln!
(BEK-Mitgliederzeitschrift 2/2007)
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!