Das Mammographie-Screening ist toll! | Nr. 01770 EBM - Urteil bestätigt GenoGyn! | Jetzt wissen wir es ganz genau! | Das DMP Mammakarzinom lohnt sich! | Container in Afrika angekommen! | Drei Männer am Fluß!
Das Mammographie-Screening ist wirklich ein Feger, und alle Politiker und deren Medizinalclaqueure finden es immer wieder ganz, ganz toll ("Screening senkt Brustkrebsmortalität um 35%!"). Derlei Aussagen sind, wie jeder weiß, natürlich eine Frage der Sichtweise und ignoriert wissentlich oder unwissentlich oft fundamentale Grundpositionen. GenoGyn Rheinland hat von Anfang an und mehrmals eine Korrektur der wichtigsten Webfehler im Screening-Programm angemahnt, doch, wie ebenfalls jeder weiß, bislang vergeblich. Dennoch will und muß GenoGyn weiterhin alle Beschwerden, die im Screening-Alltag bekannt werden, aufnehmen und veröffentlichen - in der Hoffnung, daß der Anlaß wenigstens für diese Beschwerden abgestellt wird.
Im jüngsten Beschwerdefall werden, wie ein Kollege aus Troisdorf berichtete, die Frauen zum Screening nicht eingeladen sondern regelrecht gedrängelt. Frauen, die das "Angebot" nicht wahrnehmen, werden zu Hause angerufen und aufgefordert sich zu rechtfertigen.
Das sind Methoden, die wir - zumindest in einem Teil Deutschlands - von früher her kennen. Aber, Methode hin - Methode her, Hauptsache, die vorgeschriebene 70%ige Mindestteilnahme wird erreicht. Eigentlich fehlt jetzt nur noch die Einführung eines Bußgeldes bei Nichtteilnahme.
Jetzt ist es amtlich: Das Sozialgericht Düsseldorf hat am 12.12.2007 gegen die KVNo entschieden (Az.: S 14 Ka 291/06), daß die Schwangeren-Betreuungsleistung nach Nr. 01770 (GG-Nr. 25) auch im Wochenbett des Folgequartals angesetzt werden darf, das heißt - den Mutterschaftsrichtlinien entsprechend - bis spätestens acht Wochen nach der Entbindung. Mehr noch: Das Urteil erlaubt sogar eine Abrechnung der Leistung "neben" der Schwangeren-Nachuntersuchungsleistung nach Nr. 01815 (GG-Nr. 36), das heißt an ein und demselben Tag. Damit ist die Klatsche für die KVNo perfekt und bestätigt die Auffassung der GenoGyn Rheinland.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber Zweifel daran, ob das Urteil nicht auch in der nächsthöheren Instanz Bestand haben könnte, dürften überflüssig sein, zumal selbst die KBV in dieser Frage, urteilskonform, ebenfalls einen gegenteiligen Standpunkt zur KVNo vertritt.
Wie also konkret vorgehen? Es genau so machen, wie das Sozialgericht entschieden hat: Die Nr. 01770 auch im Folgequartal und gegebenenfalls zusammen mit der Nr. 01815 abrechnen! Das erhöht einmal den Druck auf die KVNo, und zum anderen erhält man wichtige, da halbwegs gut dotierte, Präventionspunkte.
Der Deutsche Ärzteverlag bietet den neuen EBM als Einzelbestellung für EUR 39,95 zzgl. Versand an. Das ist wahrlich ein Schnäppchenpreis. Aber das bedeutet auch: Für den EBM-Neudruck, der wegen der nur marginalen Änderungen an sich schon ziemlich bescheuert war, mußte die KBV somit exakt EUR 5.437.634,40 hinblättern. Versand: plus mindestens EUR 342.000,00. Macht zusammen fast 5,8 Millionen Euro, die den Niedergelassenen dank dieser beispiellosen Verschwendung als Honorar nicht mehr zur Verfügung standen.
Sicher hat die KBV von dem Verlag einen Mengenrabatt erhalten. Das zu wissen beruhigt allerdings nicht wirklich. Abgesehen davon gibt es zum neuen EBM inzwischen auch einen Kommentar zu kaufen. Für EUR 79,95. Herausgeber: Dr. A. Köhler. Noch Fragen?
Die DMP-Gemeinde, dabei wegen der üppig sprudelnden RSA-Gelder besonders die Krankenkassen, aber dabei auch diejenigen, die für ein paar Euro deren einträgliches "Geschäft" betreiben, findet immer neue Argumente für ihre Begeisterung: Für EUR 160,00 plus EUR 9,00 monatlicher Pflegekosten dürfen sich letztere jetzt sogar eine spezielle Software kaufen, damit die ab dem 1.4.2008 gesetzlich vorgeschriebene elektronische Datenübermittlung der Dokumentationsbögen möglich ist. Als Ausgleich für diese Investition zahlen die Krankenkassen dann einige Euro mehr für jede eingeschriebene Patientin. Fürwahr, das lohnt sich. Natürlich gibt es auch kostenfreie Softwareangebote. Allerdings sind diese leider nicht immer kompatibel mit der Praxisrechnersoftware.
Und wenn ab dem 1.1.2009 der Gesundheitsfonds in Deutschland eingeführt wird und die DMP's dadurch vermutlich wieder von der Bildfläche verschwinden, dann wird sich diese Investition erst recht gelohnt haben.
Aus dem St. Anthony's Hospital in Dzodze (Volta-Region in Ghana) erreichte uns die Meldung, daß der Container mit Hilfsgütern für die gynäkolog.-geburtshilfliche Abteilung inzwischen wohlbehalten angekommen ist. M. Akoto-Brown, der Verwaltungsleiter der Klinik, dankt allen Spendern sehr herzlich und dabei besonders den GenoGyn-Mitgliedern Frau Dr. C. Rind-Hamala (Bergisch Gladbach), Frau Dr. A. Böning (Köln) und Frau Dr. Zimmermann-Picht (Jülich). Das St. Anthony's Hospital ist unter dem Titel "Weiter Sehen - Das Hilfsprojekt in Afrika" Partner der GenoGyn Rheinland.
Da ein Ausbau der Ambulanz dringend erforderlich ist - es werden dort täglich mehr als 300 Patientinnen versorgt -, sind weiterhin (natürlich steuerlich abzugsfähige) Spenden willkommen: aa/D e.V., Postbank Köln (BLZ 370 100 50), Nr. 2 040 504, Kennwort: GenoGyn. Eine Spendenüberweisung ist auch online möglich.
Eines Tages gingen drei Männer durch einen großen Wald, und plötzlich standen sie vor einem riesigen, wilden Fluß. Sie mußten aber unbedingt auf die andere Seite des Flusses gelangen. Aber wie bei so einem reißenden Strom?
Der erste Mann kniete sich hin und betete zu Gott: "Herr, bitte gib mir die Kraft, um diesen Fluß überqueren zu können!" Und Gott gab ihm lange Arme und starke Beine. So konnte er den Fluß schwimmend überqueren. Er hat ca. zwei Stunden dafür gebraucht und wäre beinahe drei - vier Mal ertrunken. ABER: Er hat es geschafft!
Der zweite Mann, der dies gesehen hatte, betete zu Gott und sagte: "Herr, gib mir die Kraft und auch das nötige Werkzeug, um den Fluß überqueren zu können! Und Gott gab ihm einen Bottich, und es gelang ihm damit den Fluß zu überqueren, obwohl der Bottich mehrere Male fast gekentert wäre.
Der dritte Mann, der dies alles beobachtet hatte, kniete sich nieder und sprach zu Gott: Lieber Gott, bitte gib mir die Kraft, die Mittel und auch die Intelligenz, um diesen Strom zu überqueren!" Und Gott verwandelte den Mann in eine Frau. Diese warf einen Blick auf die Landkarte ... ging etwas flußaufwärts und überquerte die Brücke.
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!