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April 2008

Mammographie-Screener sind toll! | Neu: Pressestelle der GenoGyn Rheinland! | Funktionszytologie ist doch abrechenbar! | Generalversammlung 2008! | Roadshow der Firma SONOACE! | Patientenverfügung!

Mammographie-Screener sind toll!

Ein Röntgeninstitut - zwei Eingänge. Einen Eingang für die normale Radiologische Diagnostik und einen Eingang für das Mammographie-Screening.

Ein Tag - zwei Patientinnen. Beide Patientinnen zur Mammographie. Selbstverständlich mit rechtfertigender Indikation. Aber jede der beiden mit einer anderen Versicherung - eine "Kasse" und eine "Privat".

Ein Untersucher - zwei Befundberichte.

Befundbericht bei der Kassenpatientin: "... Kein Malignitätsverdacht. Nächste Kontrolle im Rahmen der gesetzlichen Screening-Kontrolle bei uns."

Befundbericht bei der Privatpatientin: "... Kein Malignitätsverdacht. Nächste Kontrolle in 1-2 Jahren bei uns. Die Durchführung der Mammographien im Screeningprogramm hat den Nachteil des fehlenden Patientinnen/Arztkontaktes. Von daher ist eine Kontrolle außerhalb des Screeningprogrammes vorteilhaft."

29.2.2008: Ein Arzt - zwei Zungen. Erbärmlich.


Neu: Pressestelle der GenoGyn Rheinland!

Seit dem 1. April 2008 unterhält GenoGyn Rheinland mit der Presseagentur Wahlers PR eine offizielle Pressestelle. Von hier aus werden künftig in professioneller Weise GenoGyn-Mitteilungen und GenoGyn-Themen in die Medien gebracht. Damit soll einmal die Außendarstellung der GenoGyn verbessert werden. Zum anderen erhalten die Sorgen und Nöte der Mitglieder endlich eine Stimme auch in der Öffentlichkeit.


Funktionszytologie ist doch abrechenbar!

Zahlendreher sind doof und sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Passieren sie dann aber doch einmal, so sollte wenigstens ein möglicher Schaden möglichst überschaubar bleiben und nicht gleich in Katastrophen münden. Das ist gottseidank bei der Funktionszytologie nach Nr. 19331 (GG-Nr. 111) der Fall.

Brav berichtete auch GenoGyn Rheinland von der Einschätzung diverser Publizisten und Experten, daß nach der ab dem 1.10.2007 gültigen Zytologie-Vereinbarung die Funktionszytologie für "normale" Frauenärzte nicht mehr möglich wäre. Das ist ein Irrtum und beruht auf den Zahlendreher 19331 und 19311. Letztere Leistungsnummer ist und bleibt tatsächlich nur den zytologisch tätigen Ärzten vorbehalten, die die Standards der Zytologie-Vereinbarung erfüllen.

Aber: Die Funktionszytologie nach Nr. 19331 (Rakoff & Co.!) darf weiterhin jeder Facharzt und jede Fachärztin der Gynäkologie erbringen und dann auch abrechnen!

Conclusio: Eine Katze ist kein Hund. Und die Nr. 19331 ist nicht die Nr. 19311.


Generalversammlung 2008!

Auf der diesjährigen Ordentlichen Generalversammlung der GenoGyn Rheinland am 12.3.2008 konnte vom Vorstand auch für das Geschäftsjahr 2007 ein zufriedenstellendes Ergebnis vorgelegt werden. Die Bilanzsumme betrug am Ende des Geschäftsjahres 2007 EUR 330.118,40.

Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte einstimmig.

Leider mußte aus Altersgründen die Krefelder Frauenärztin Frau Barbara Eichenberg aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Frau Kollegin Eichenberg ist Gründungsmitglied der GenoGyn Rheinland und somit von der ersten Stunde an dabei. Vorstand und Aufsichtsrat danken ihr sehr für ihr Engagement, für ihre Solidarität und für ihre langjährige Mitarbeit. Als "Seniorpartner" aber bleibt Frau Eichenberg der GenoGyn Rheinland selbstverständlich erhalten. Und das ist gut, sehr gut sogar.


Roadshow von Firma SONOACE!

Am Samstag, dem 19. April 2008, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, veranstaltet die Ultraschallfirma SONOACE, Kooperationspartner der GenoGyn Rheinland, im Rahmen einer deutschlandweiten Roadshow einen SONOACE-Frühlingsmesse speziell für GenoGyn-Mitglieder. Veranstaltungsort ist das Swissôtel, Rheinallee 1, in 41460 Neuss.

Es werden nicht nur die aktuellen Geräte ausgestellt, sondern es können außerdem alle Systeme incl. 3D/4D-Optionen unter realistischen Bedingungen erprobt werden. SONOACE bietet GenoGyn-Mitgliedern auf alle Systeme attraktive Sonderpreise.


Patientenverfügung!

Gestern Abend haben meine Frau und ich am Tisch sitzend über das eine oder andere diskutiert. Irgendwann kamen wir auf die Patientenverfügung zu sprechen. Zu diesem sensiblen Thema über die Wahl zwischen Leben und Tod habe ich ihr gesagt:

"Laß mich bitte nicht in einem solchen Zustand leben, von Maschinen abhängig und aus eine Flasche mit Flüssignahrung versorgt. Wenn Du mich in diesem Zustand siehst, dann schalt' die Maschinen ab, die mich am Leben erhalten!"

Sie ist aufgestanden, hat den Fernseher und den Rechner ausgemacht und mein Bier weggeschüttet.


Denken Sie immer daran:

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