Jetzt in "Präventionsmedizin" zertifiziert! | KVNo - Gute Versorgung. Gut organisiert! | Neue Mitglieder! | "Razzia" wegen KFU! | Spende für das St. Anthony's Hospital! | Chlamydienkrampf ab dem 1.1.2009! | Schrott aus Düsseldorf!
Nach Abschluß der dreiteiligen Seminarreihe erhielten im November 85 Frauenärztinnen und Frauenärzte das begehrte Zertifikat "Präventionsmedizin" und können mit ihm und mit dem erworbenen Wissen ihre Kompetenz gegenüber ihren Patientinnen werbewirksam ausweisen. Überdies erhielten sie 37 Fortbildungspunkte. GenoGyn Rheinland wird in Kürze alle Namen auf dieser Website veröffentlichen.
Ausbildungsleiter Prof. Dr. A. Heufelder (AEGP) und Organisator Dr. J. Klinghammer (GenoGyn Rheinland) zeigten sich mit den Ergebnissen sehr zufrieden. Mit Unterstützung des Kooperationspartners DR. KADE/BESINS findet die nächste Ausbildungsserie in Berlin und die dann folgende in München statt.
Das ist wirklich lustig: Ähnlich wie große Autobauer oder Fluggesellschaften verfügt auch die KVNo jetzt über einen Slogan. Auf Briefbögen steht neuerdings unter dem Namen "Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein" - und das in Fettschrift - der Slogan "Gute Versorgung. Gut organisiert."
Gerne kann natürlich jeder darüber rätseln, wer oder was damit gemeint ist. Für die KV-Bürokraten indes dürfte die Sache ziemlich klar sein. Sollten sie sich selbst damit meinen, so heißt die Übersetzung wohl: "Unsere Versorgung ist gut, und sie ist gut organisiert!"
Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:
Bundesweit werden zur Zeit von den KVen die Untersuchungsfrequenz bei der Krebsfrüherkennungsuntersuchung (GOP 157 / 01730 EBM) zwischen den Jahren 2003 bis 2005 geprüft und Honorare per "sachlich-rechnerischer Berichtigung" einbehalten. Eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung darf bekanntlich nur einmal im Kalenderjahr durchgeführt und abrechnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob zwischen zwei Untersuchungen ein Abstand von 12 Monaten besteht - einzig das Jahresdatum entscheidet.
Wenn es darum geht, Abrechnungsbetrug aufzudecken, dann sind solche Aktionen durchaus in Ordnung. Wer so etwas macht, der betrügt nicht die Krankenkassen oder die Patienten, sondern er betrügt seine Kollegen. Was jedoch zur Zeit in großem Stil abläuft, das unterschreitet oftmals und in erheblichem Maße die Geringfügigkeitsgrenze und ignoriert einige wenige Einzelirrtümer. Außerdem werden in eklatanter Weise vorgeschriebene Prüfungsfristen nicht eingehalten.
Wer bei der Abrechnung des 2. Quartals 2008 deshalb einen Honorarabzug erhalten hat, der sollte kontrollieren, ob Untersuchungen bis einschließlich zum 2. Quartal 2004 beanstandet worden sind. Das ist nicht korrekt und dem sollte widersprochen werden. Eine Prüfung ist erst ab dem 3. Quartal 2004 zulässig.
Eine Frist für den Einspruch besteht im übrigen nicht, da die KV auf den Mitteilungen eine diesbezügliche Rechtsbehelfsbelehrung vergessen hat.
Wenn trotz eines Widerspruchs Probleme auftreten, dann steht für Mitglieder der GenoGyn Rheinland die Kölner Anwaltskanzlei Dr. Halbe - Rechtsanwälte als Kooperationspartner zur Verfügung.
Abgesehen davon: Es ist doch wieder einmal schön, mit den eigenen Augen zu sehen, wieviel bzw. wie wenig Geld die Gynäkologen für eine komplette Krebsfrüherkennungsuntersuchung erhalten - zwischen 13,11 und 16,54 Euro. Für dieses Geld würde zum Beispiel eine Installateur keinen Wasserhahn anfassen ... Falsch: Der würde gar nicht erst kommen. Aber das ist ein anderes Thema.
Die africa action / Deutschland e.V. betreut das Hilfsprojekt "Weiter Sehen!" der GenoGyn Rheinland in Afrika, konkret: das St. Anthony's Hospital in Ghana. Anläßlich des 25-Jahr-Jubiläums der aa/D, das in diesem Jahr gefeiert wird, spendet GenoGyn Rheinland für den dringend benötigten Erweiterungsbau der Ambulanz 2.500 Euro. Die Ambulanz versorgt täglich etwa 300 Patienten.
Die aa/D ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und gehört zu den wenigen Hilfsorganisationen, die seit 1994 das Spendensiegel des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen), das jährlich beantragt werden muß, führen dürfen. Das gibt allen Spendern Sicherheit. Für jede Geldspende stellt die aa/D dem Spender eine ordnungsgemäße und steuerlich voll absetzbare Spendenquittung aus.
Ab dem 1.1.2009 kann das Chlamydien-Screening nur noch als Untersuchung des Urins durchgeführt werden. Gynäkologen haben dann zwar weiterhin die Aufgabe, zum Screening zu beraten, das Informationsblatt gemäß den Richtlinien auszuhändigen und den Urin zur Untersuchung einzuschicken, aber berechnungsfähige Leistungspositionen im EBM gibt es dafür nicht. Nicht einmal eine Vergütung der Kosten ist vorgesehen - Kosten für den Urinbecher und für den Personalaufwand für das Umfüllen, Etikettieren u.s.w.
Dieser Unsinn ist in den vergangenen Wochen zwar schon öfter und in diversen Publikationen thematisiert worden. Doch man darf nicht locker lassen - vielleicht höhlt ein steter Tropfen irgendwann einmal doch den Stein. Insoweit hat GenoGyn Rheinland inzwischen auch noch einmal an den Vorstand der KVNo geschrieben und um die Schaffung einer entsprechenden Abrechnungsmöglichkeit gebeten.
Herr Doktor Hansen hat bis heute aber nicht geantwortet.
Kommt ein Düsseldorfer nach Köln und will sein Auto verschrotten lassen. Er fragt den Kölner: "Was kostet das?"
Antwort: "Wenn Sie drin sitzenbleiben - nichts!"
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!