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Oktober 2008

Frohsinn pur: Plausi-Prüfung! | Abzocke durch Kassenchefs! | KBV sichert bei Mammadiagnostik Prüfung zu! | Warnung: § 34 Abs. 1 MBO! | Mammographie-Screening Crap Report!

Frohsinn pur: Plausi-Prüfung!

Zugegeben: Einige KV-Vorgänge sind nicht immer einfach zu verstehen - andere dagegen sind sofort sonnenklar. Zur letzteren Abteilung zählt ohne Frage die Plausibilitätsprüfung. Das ist Frohsinn, nein: Panik pur - vom Anfang bis zum Ende! Wer erst einmal eine solche durchlebt hat, der leckt sich hinterher nicht nur seine finanziellen Wunden - 5.000, 10.000, 20.000 Euro oder mehr - , sondern er kann in aller Regel auch über das Verfahren selbst noch einiges berichten. Dabei sind Eindrücke wie Empörung, Schmach bis hin zu "Stasimethoden" an der Tagesordnung. Nein, eine Plausibilitätsprüfung ist in jedweder Hinsicht eine äußerst unschöne Sache.

"Aber es trifft ja gottseidank nicht mich, sondern nur die anderen - quasi nur die, die bei ihrer Abrechnung nicht aufpaßt haben und demzufolge zu Recht an den Angelhaken genommen werden."

Wirklich? Wer so denkt, der denkt zumindest naiv. Denn er sollte wissen, daß es in der KV eine ganze Abteilung von Leuten gibt, die den lieben langen Tag nichts anderes machen, als mit ausgeklügelten Computerprogrammen Kassenabrechnungen durchzusehen. Versehentlich zweimal im Kalenderjahr die Krebsfrüherkennungsuntersuchung abgerechnet? - Die einfachste Übung. Die weiterführende Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft ohne Anlage 1c I-Diagnose abgerechnet? - Noch einfacher. Zwei Prozent aller Abrechnungen werden sogar ohne jegliches Aufgreifkriterium - als sog. Stichprobenprüfung - durchgesehen. Und wird dabei auch nur eine einzige kleine Auffälligkeit entdeckt, dann geht es sofort - Halali! - weiter: Allein der § 6 der Plausi-Richtlinien gemäß § 106a SGB V nennt zehn Kontrollinhalte.

Hier geht es - weiß Gott - nicht ums Bangemachen. Nur sollte sich jedermann darüber im Klaren sein, daß Unschuldsgefühl nicht gleich Unschuld ist. Und damit kommt GenoGyn ins Spiel:

GenoGyn kann zwar keine Abrechnungsfehler rückgängig machen und somit auch keine Plausi-Prüfung verhindern, aber GenoGyn kann ihren Mitgliedern im Falle einer Prüfung professionelle Unterstützung (GenoGyn CONSULT) anbieten:

Einmal steht den Mitgliedern in Kürze ein Merkblatt zur Verfügung mit dem Titel: "Wie verhalte ich mich bei einer Plausibilitätsprüfung?" Sodann stehen erfahrene Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite (Beratung im kassenärztlichen "Ernstfall"). Und schließlich können GenoGyn-Mitglieder die kostenfreie telefonische Erstberatung (montags von 12 bis 13 Uhr) bei der im Medizinrecht mit als führend geltenden Kölner Anwaltskanzlei Dr. Halbe - Rechtsanwälte nutzen.

Das alles sind Hilfen, die den Verdruß - sowohl pekuniär wie auch psychisch - erheblich mindern können.


Abzocke durch Kassenchefs!

Die Prüfer des Bundesrechnungshofes haben nicht nur die Jahresgehälter der Kassenchefs bis zu 242.000 Euro als überzogen angeprangert, sondern auch einige höchst seltsame Fälle von Vergünstigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats von Krankenkassen benannt, die den einfachen Krankenkassenmitgliedern so nicht zustünden:

Dazu zählten in einem Fall Viagra-Pillen, Haarwuchs- und Nahrungsergänzungsmittel, Massagen im türkischen Bad, orthopädische Matratzen und die Ferienhausmiete während einer ambulanten Versorgung ...

Na gut, über durchblutungsfördernde Mittel kann man ja reden - aber bitte nicht da!


KBV sichert bei Mammadiagnostik Prüfung zu!

Auf den Offenen Brief der GenoGyn Rheinland (7-2008), in dem die freiwillige radiologische Brustkrebsfrüherkennung auch für Frauen unter 50 und über 69 Jahren - also außerhalb des Mammographie-Screenings - gefordert wird, hat die KBV inzwischen reagiert:

In ihrer Stellungnahme stimmt sie mit der GenoGyn überein, daß die derzeitige Situation unbefriedigend ist. Sie will deshalb die Problematik rechtlich prüfen lassen. Des weiteren bietet die KBV diesbezüglich Gespräche mit den zuständigen Organisationen (BMU, Bundesärztekammer) an.

Immerhin. Oder zumindest - wie man so schön sagt - ein Schritt in die richtige Richtung.


Warnung: § 34 Abs. 1 MBO!

"Ärztinnen und Ärzte ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arznei-/Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen."

Das nur zum Thema "kick-back"-Zahlungen, Geschäftsmodelle und Q-Pharm.


Mammographie-Screening Crap Report!

Die Screening-Leute haben es wirklich faustdick hinter den Ohren: Frauen, die im Monat Oktober die Screening-Einheiten aufsuchen, erhalten als Anerkennung einen Einkaufswagenchip, der auch - so die Mitteilung in KVNO aktuell 9-08 - Gesprächanreiz mit anderen Frauen sein soll ...

Man glaubt es einfach nicht - aber so steht's wirklich da. Den Oktober-Frauen kann man nur raten: Nichts wie hin zum Screening und den Einkaufswagenchip sichern!


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