GynFORUM "Wirtschaft und Recht" | Ultraschallgeräte: Vorerst keine Änderung! | Neue Mitglieder! | Mammographie-Screening Case Report! | Spenden erhöht die Zufriedenheit! | eDMP-Hysterie nötig?
Am Mittwoch, dem 18. Juni 2008, findet um 16.00 Uhr in Köln das GynFORUM "Wirtschaft und Recht" statt. Die im Medizinrecht mit als führend geltende Kölner Anwaltskanzlei Dr. Halbe - Rechtsanwälte und die renommierte Düsseldorfer Steuerberatungskanzlei Wilms & Partner Steuerberater - beide Kooperationspartner der GenoGyn Rheinland - werden auf diesem Forum im steuerlichen Bereich die aktuellen umsatzsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Besonderheiten bei Ärzten vortragen. Im rechtlichen Bereich werden Konfiktsituationen bei der kurativen Mammographie und dem Mammographie-Screening erörtert.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder und Nicht-Mitglieder gebührenfrei und findet statt im Seminarraum des Labors Dres. Wisplinghoff und Kollegen, Classen-Kappelmann-Str. 24, 50931 Köln-Lindenthal. Wegen des begrenzten Platzangebotes ist eine frühzeitige Anreise empfehlenswert.
Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin war in der vergangenen Woche zu erfahren, daß die ursprünglich für den 1. Juli 2008 angekündigte neue Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) wohl nicht rechtzeitig fertig wird. Zu viele Fragen, insbesondere bzgl. technischer Parameter der Ultraschallsysteme, seien noch offen. Die Landes-KVen seien hierüber bereits schriftlich informiert worden.
Der Entwurf, den die KV Bayern auf ihrer Internetseite zum Download bereitgestellt hat, sei fehlerhaft. Als sicher gelte jedoch, daß die meisten Geräte, welche etwa zehn Jahre oder älter sind, die künftigen Anforderungen nicht mehr erfüllen werden. Ebenfalls wurde mitgeteilt, daß es eine Übergangsfrist von voraussichtlich drei Jahren geben soll, innerhalb derer auch diese Geräte weiter betrieben und Sonographieleistungen abgerechnet werden können.
Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:
Frau Claudia N. (Name geändert, d. Red.) wird zum Mammographie-Screening eingeladen, was ihr im übrigen gut zupaß kommt, da sie seit einiger Zeit die Einziehung einer Mamille bemerkt hat. Beim Eintreffen in der Screening-Stelle weist sie ausdrücklich auf diese Besonderheit hin. Es erfolgt allerdings keine sofortige Umleitung in das kurative Mammographieverfahren, wie es die Vorschriften erfordern, sondern die Screeningmammographie wird trotzdem durchgeführt. Ergebnis: Normalbefund.
Drei Monate später Besuch von Frau Claudia N. bei ihrem Gynäkologen. Sonographie der Brust: BI-RADS Kategorie 5. Histologie: Mammakarzinom!
Ein tragischer Einzelfall? Der Irrtum einer Röntgenassistentin, die aus irgendwelchen Gründen in jenem Moment überfordert war? Oder eine, die die Vorschriften nicht kennt? Oder gar eine, die bewußt die Vorschriften ignoriert? Und wenn das, auf wessen Anweisung hin tat sie es? Angestellten- oder Chefversagen?
Noch können diese Fragen nicht abschließend beantwortet werden. Aber sollten sich derartige Fälle häufen, dann müssen entweder an der angeblich so intensiven Schulung der Assistentinnen Zweifel geäußert, oder es muß deren Vorgesetzten mal gehörig auf die Finger geklopft werden. Beim Mammographie-Screening gibt es schließlich Richtlinien und Vorschriften, die nicht irgendeiner Beliebigkeit unterliegen, sondern strikt und vollständig zu beachten sind. Auch wenn die Screeningzahlen später vielleicht nicht ganz so schön aussehen werden.
Wer kennt weitere solcher Art Fälle? Bitte melden per Kontaktformular!
Eine Studie der Universität von British Columbia in Vancouver/Kanada hat ergeben, daß schon eine Spende von täglich 5 Dollar (ca. EUR 3,20) - zum Wohle von Bedürftigen -, ausreicht um eine deutliche Steigerung der Zufriedenheit der Spender auszulösen. Die Psychologin Elizabeth Dunn verglich dabei in mehreren Versuchen die persönliche Zufriedenheit mit der Art und Weise, wie Geld ausgegeben wurde - für den Eigenbedarf oder als Spende.
GenoGyn Rheinland ist gerne dabei behilflich, daß ihre Mitglieder und auch andere zufriedener werden - mit einer (steuerlich natürlich abzugsfähigen) Spende für das St. Anthony's Hospital in Dzodze (Volta-Region in Ghana)! Das St. Anthony's Hospital ist unter dem Titel "Weiter Sehen - Das Hilfsprojekt in Afrika" Partner der GenoGyn Rheinland.
Eine eDPM-Hysterie ist zur Zeit wirklich nicht angebracht, selbst wenn für die Installation des eDMP jetzt noch ein paar Extra-Euro fließen können. Mehr noch: Es ist sogar wahrscheinlich, daß mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1.1.2009 das DMP Mammakarzinom in Gänze gecancelt wird. Jedenfalls steht das Mammakarzinom als lfd. Nr. 28 auf der "Essener Liste der 78 Krankheiten", die Prof. Dr. J. Wasem von der Universität Duisburg-Essen als Basis im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen hat.
Wird die Liste in dieser Auswahl beschlossen, dann brauchen die Kassen ab dem 1.1. - zwecks Geldumverteilung - kein DMP mehr und damit auch kein eDMP - die Ärzte können auf das ganze DMP sowieso gerne verzichten, und die betroffenen Patientinnen interessiert der RSA zwischen den Kassen erst recht nicht. Mit "Qualität" hatte und hat das Ganze ja sowieso nie etwas zu tun.
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!