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August 2008

Präventionslücken bei der Mammadiagnostik! | Stolperfalle: Umsatzsteuer bei IGeL! | Regulierungswahn - quick and dirty! | Mammographie-Screening Case Report! | Bauchabdruck nicht nur für Schwangere ... | Endlich: Tomate definiert!

Präventionslücken bei der Mammadiagnostik!

Obwohl erwiesenermaßen die Hälfte aller Mammakarzinome außerhalb der Lebensjahre entstehen, in denen eine Mammographie als Prävention (Mammographie-Screening) möglich ist, bleibt vor und nach dem Screening-Zeitfenster eine Mammographie als Prävention verboten. Das heißt: Frauen unter 50 und Frauen über 69 Jahren haben nach der derzeitigen Rechtslage keinerlei Chance auf eine radiologische Brustkrebsfrüherkennung - es sei denn, die Frauen erhalten von ihrem Arzt eine so genannte "graue" Überweisung, was diesen dann aber in eine rechtlich unangenehme Situation bringen kann.

Daß eine freiwillige, vorsorgliche Röntgenuntersuchung der Brust außerhalb des Mammographie-Screenings in Deutschland nicht möglich ist, ist ein Skandal - ein Skandal, der bis zum heutigen Tag von den maßgeblichen Stellen stets "erfolgreich" unter der Decke gehalten werden konnte.

Angeregt nicht zuletzt durch das GenoGyn-Seminar "GynFORUM Wirtschaft und Recht" am 18.6.2008 in Köln hat GenoGyn Rheinland diese für Frauen ebenso wie für Ärzte unerträgliche Situation jetzt aufgegriffen und fordert den Berufsverband der Frauenärzte e.V., den Berufsverband der Deutschen Radiologen e.V. sowie die Ärztekammern auf, schnellstmöglich eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Überdies appelliert GenoGyn Rheinland in einem Offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Köhler, umgehend neue Verhandlungen über eine freiwillige Röntgenuntersuchung der Brust außerhalb des Mammographie-Screenings aufzunehmen und damit die Gesunderhaltung der Frauen zu unterstützen.

Offener Brief an die KBV vom 14.7.2008


Stolperfalle: Umsatzsteuer bei IGeL!

Es ist leider - wie so oft - ein Kreuz: Die einen müssen zahlen - die anderen nicht. Das Leben ist halt kein Ponyhof. Aber wer überhaupt und dann wieviel Umsatzsteuer bei IGeL zahlen muß, das entscheiden die Finanzverwaltungen. Das Problem ist dabei nur: Manche Finanzverwaltungen beurteilen die Umsatzsteuerpflicht gelegentlich anders als andere; höchstrichterliche Urteile stehen noch aus.

Beim GenoGyn-Seminar "GynFORUM Wirtschaft und Recht" am 18.6.2008 in Köln warnte der Referent Robert Wilms von der Düsseldorfer, auf Heilberufe spezialisierten Steuerberatungskanzlei Wilms & Partner deshalb dringend davor, die Umsatzsteuer bei IGeL nicht zu unterschätzen. Da es für eine durchschnittliche Praxis um Euro-Beträge bis in fünfstelliger Höhe gehen kann, die im Rahmen einer Betriebsprüfung womöglich nachgezahlt werden müssen, sollten Ärzte unbedingt mit ihrem Steuerberater klären, in welchem Maße das Thema Umsatzsteuerpflicht für die eigene Praxis von Bedeutung ist und, in wieweit Rückstellungen sinnvoll sein können.


Regulierungswahn - quick and dirty!

Am 1. Juli war es soweit - Die KBV-Bürokratie schloß eine der letzten Regulierungslücken: Es gibt jetzt für jeden Arzt die lang ersehnte "lebenslange Arztnummer" und für jede Praxis die grenzenlos wichtige "Betriebsstättennummer". Endlich, muß man sagen. Denn die Nummern dienen - nach Jahrzehnten hemmungsloser Betrügereien - schließlich nur dem "Schutz für korrekt abrechnende Kollegen", so die KBV.

Und die Softwarehäuser waren wie immer auf Zack: Einsfixdrei bauten sie die zwei Nümmerchen in ihre Software ein und verschickten pünktlich zum 1. Juli an ihre Anwender das entsprechende Update. Dieses erst einmal eingespielt, lief von Stund' an in vielen deutschen Arztpraxen nix mehr. Also wurde die Hotline angewählt - gefühlte fünfzigmal, da ständig besetzt. Dann die erlösende Verbindung, einige Einstellungsänderungen, und der Praxisbetrieb konnte endlich starten.

Ein Tag später: Praxiscomputer nur noch mittels Hardwarelösung (Stecker raus - Stecker rein!) zur Arbeit zu bewegen. Ansonsten - wie gestern - weder Formular- noch Rezeptdruck möglich. Also wieder die Hotline angewählt - gefühlte fünfzigmal, da ständig besetzt. Dann die erlösende Verbindung, einige Einstellungsänderungen, und der Praxisbetrieb konnte endlich starten.

Der nächste Tag: Praxiscomputer - wie am Vortag - nur mittels Hardwarelösung (Stecker raus - Stecker rein!) zur Arbeit zu bewegen. Ansonsten - wie gestern und vorgestern - weder Formular- noch Rezeptdruck möglich. Also wieder die Hotline angewählt - gefühlte fünfzigmal, da immer noch ständig besetzt. Endlich die Verbindung, wieder per Hand irgendwelche Einstellungsänderungen - dann ging's. Aber es gab noch eine erfreuliche Nachricht als Zugabe:

"In vier Tagen soll ein neues Update verschickt werden ...!"

Geschätzte betriebswirtschaftliche Mindestkosten für diese Kombination aus Regulierungswahn und Qualitätsmängel (quick and dirty): 3 Tage je 2 Stunden = 6 Stunden à 100 Euro Betriebskosten = 600 Euro x 100.000 Praxen = 60 Millionen Euro. Von den niedergelassenen Ärzten, dank KBV-Bürokratie, in die Tonne gekloppt - einfach so.


Mammographie-Screening Case Report!

Frau Maria D. (Name geändert, d. Red.) wird im Januar 2008 zum Mammographie-Screening eingeladen. Sie füllt den "Fragebogen zur Anamnese" aus. Unter Punkt 2 gibt sie zwecks Ergebnisinformation den Namen und die Adresse ihres Frauenarztes an. Unter Punkt 3 erklärt sie, daß sie im Juli letzten Jahres, also innerhalb der letzten 12 Monate, bereits kurativ mammographiert worden ist.

Die Screening-Mammographie wurde trotzdem durchgeführt - der Frauenarzt der Patientin erhielt keinen Bericht.

Beim Mammographie-Screening gibt es doch Richtlinien und Vorschriften, oder? Angestellten- oder Chefversagen?


Bauchabdruck nicht nur für Schwangere...

... aber für die ist so etwas primär gedacht: Die Kölner Künstlerin Katja Egler-Streil macht Abgüsse von Babybäuchen und bearbeitet diese künstlerisch. Diesen Service bietet sie NRW-weit für schwangere Frauen zu einem erstaunlich günstigen GenoGyn-Preis an.

"Irgendwo zwischen Plastik, Konzeptkunst und Performance" sieht Katja Egler-Streil ihren Ansatz für dieses Projekt. Ausstellungen von Babybäuchen sind ihr jedoch weniger wichtig als der Service, jeder schwangeren Frau mit dem Wunsch nach Verewigung ihres "Bauchgefühls" die Erstellung und künstlerische Bearbeitung ihrer eigenen Plastik zu ermöglichen.

Bauchabdruck


Endlich: Tomate definiert!

"Nach sieben Jahre andauernden intensiven Debatten ist nun definiert, was eine Tomate ist. Auf einen entsprechenden internationalen Standard einigten sich die Welternährungsorganisation (FAO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Demnach kann die Standardtomate vier Formen haben: runde Tomate, Fleischtomate, längliche beziehungsweise gestreckte Tomate oder Kirsch- beziehungsweise Cocktailtomate. Bei Tomaten an der Rispe muß der Strunk 'frisch, gesund, sauber und frei von allen Blättern' sein, heißt es im Tomatenkodex."

(KStA am 7.7.2008)

Jedes Wort, jeder Satz - ein Leckerbissen. Das hat KBV-Qualität.


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