Eine Unverschämtheit, Herr Hansen! | Mirena®: Bayer Vital lenkt ein! | Kostenerstattung: "Aus eigener Tasche"? | Neue Mitglieder! | Haarspalterei von Widerspruchsstellen! | 84jährige bekommt 992 Jahre Fahrverbot!
Wer oder was gibt Ihnen das Recht, in Ihrem "Quartalsbrief II/2009" Kolleginnen und Kollegen als Rattenfänger oder falsche Propheten zu beschimpfen? Gemeint sind dabei offenbar die Kolleginnen und Kollegen, die es gewagt haben oder wagen, den Sinn des von Ihnen geleiteten KV-Bürokratie-Monsters kritisch zu hinterfragen und andere, vielleicht bessere oder kostengünstigere Systeme zu favorisieren.
Hatten Sie, als den KV'en der Wind erstmals ins Gesicht zu blasen begann, Ihr Monster noch als allumfassenden Service-Point versucht schönzureden, um so die Akzeptanz bei den Vertragsärzten zu sichern, beginnen Sie nun, wo es Ihrer Institution ernsthaft an den Kragen zu gehen scheint, eine andere Tour: Andersdenkende werden einfach verunglimpft, beleidigt und in ihrer Ehre verletzt. Rattenfänger und falsche Propheten - Das ist eindeutig unter der Gürtellinie und nicht akzeptabel. Und klagewürdig dazu.
Die Angst davor, daß viele Ihrer KV-Bürokraten und auch Sie persönlich ihre hochbezahlten Jobs bald verlieren könnten, mag man ja noch verstehen. Aber - wir erinnern Sie! - viel zu lange schon hat die KV-Bürokratie (unter dem Vorwand politischer Postulate) ihre eigenen Mitglieder nur gegängelt und immer wieder mit neuen Vorschriften, Kontrollen und Sanktionen kujoniert. Ist es da nicht allzu verständlich, daß viele KV-Mitglieder sich irgendwann einmal die Frage stellen, wofür die KV überhaupt noch gut sein soll?
Ach ja, mit den anderen - Ihren Treuergebenen - machen Sie es in Ihrem Quartalsbrief genau umgekehrt. Da wird fleißig gemenschelt und gebetsmühlenartig Solidarität eingefordert: "Wir niedergelassene Ärzte in Deutschland ...", "Wir niedergelassene Ärzte in Deutschland ...", "Wir niedergelassene Ärzte in Deutschland ...", - einfach widerlich.
Herr Hansen, wir fordern Sie auf: Entschuldigen Sie sich für Ihre Entgleisungen!
Die Firma Bayer Vital GmbH hat sich die Aufforderung der GenoGyn Rheinland, beim IUS Mirena® für leitlinienkonforme Patienteninformationen zu sorgen, zu Herzen genommen: Per Schreiben vom 15.5.2009 teilte der "Customer Liaison Manager - Mirena" mit, daß die Anwenderinnenbroschüren modifiziert und die Empfehlung der DGGG zu einer halbjährlichen Lagekontrolle wieder aufgenommen werden.
Die von der Patientin zu unterschreibende Einverständniserklärung könne, so Firma Bayer, jedoch unter Berufung auf die internationale Fachinformation nicht geändert werden. Im Rahmen des Aufklärungsgesprächs sollte daher auf die Empfehlung der DGGG hingewiesen und das im Freitextfeld schriftlich festgehalten werden.
Klar, wer will schon etwas "aus eigener Tasche" bezahlen? Bestimmt niemand. Insofern ist dieser Hinweis im Zusammenhang mit der Kostenerstattung nicht nur irreführend, sondern Blödsinn und nur dazu angetan, die Menschen zu verunsichern und Ängste zu schüren. Aber die Journalisten landauf-landab (und auch etliche Politiker) finden diese Formulierung toll und weiden sich zur Zeit immer und immer wieder und genüßlich an diesen "Wer-ist-der-böse-Mann-Spielchen". Es ist schließlich Wahlkampfzeit, und da braucht es Buhmänner. Und wer in solchen Fällen ist seit jeher der Journaille liebstes Objekt? Richtig, die Ärzte.
Dabei weiß jeder halbwegs denkende Mensch, daß bei der Kostenerstattung gar niemand etwas "aus eigener Tasche" bezahlen muß. Allenfalls muß er in "Vorleistung" (nicht zu verwechseln mit "Vorkasse"!) treten. Das ist zwar zugegebenermaßen unbequem und damit unpopulär, aber ist das schlimm? Die Millionen von Privatversicherten machen das doch auch so - daran stört sich niemand. Und sollte eine "Vorleistung" aus guten Gründen einmal nicht möglich sein, dann bleibt für den Versicherten immer noch die Möglichkeit, die Arztrechnung direkt nach der Behandlung zu kontrollieren (z.B. ist eine Blutentnahme erfolgt oder nicht?) und dann die Erlaubnis zu unterschreiben, daß der Arzt die Rechnung unmittelbar bei der Krankenkasse einreichen kann. So wie bei jeder Auto- oder Hausratversicherung. Wo also ist das Problem?
Schade ist nur, daß der Deutsche Ärztetag in Mainz seinen Beschluß zur Kostenerstattung in letzter Minute zurückgenommen hat. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Es ist schließlich Wahlkampfzeit!
Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:
Zur Zeit werden die Bescheide der KV-Widerspruchsstellen verschickt - sie sind alle negativ. Das heißt: Die Widersprüche gegen die entsprechenden Abrechnungsbescheide wegen Fristablaufs sind zurückgewiesen worden. Zwar erkennt die KV an, daß nur vier Jahre nach Erlaß eines Abrechnungsbescheides nachträglich Berichtigungen vorgenommen werden können, doch bei der Durchführung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in einem nicht zulässigen Abrechnungszeitraum vertritt sie die Ansicht, daß es sich um "offensichtliche" Abrechnungsfehler handle, die deshalb zu einen längeren Berichtigung als vier Jahre berechtigt. Also: Normale Abrechnungsfehler - maximal vier Jahre, "offensichtliche" Abrechnungsfehler - länger als vier Jahre.
Diese Begründung ist natürlich an den Haaren herbeigezogen und willkürlich - Mit ihr kann die Widerspruchsstelle jede beliebige Berichtigung von Abrechnungsbescheiden auch über die Frist von maximal vier Jahren hinaus begründen. Gut, wenn zum Beispiel eine Untersuchung im Januar durchgeführt und abgerechnet wird und außerdem noch einmal im Februar, was natürlich darüber hinaus medizinischer Unsinn ist, dann wäre das sicher ein "offensichtlicher" Abrechnungsfehler. Wenn aber eine Untersuchung im Januar und die nächste zum Beispiel erst im folgenden Dezember erfolgt, dann kann das aus verschiedenen Gründen durchaus Sinn machen. Anders ausgedrückt: Ist eine Untersuchung am 30.12. und die nächste bereits am 2.1. des folgenden Jahres, also nur drei Tage später, dann hätten die Widerspruchsstellen nichts einzuwenden. Ist die Untersuchung dagegen am 2.1. und die nächste am 30.12. des gleichen Jahres, also 365 Tage minus drei, dann wird von der KV "berichtigt". Absurd.
Rechtsanwalt Sven Rothfuß von der Kölner Anwaltskanzlei Dr. Halbe - Rechtsanwälte vertritt in dieser Sache bereits einige Kollegen vor dem Sozialgericht. Er hält die Begründung eines "offensichtlichen" Abrechnungsfehlers, der zu einer längeren Berichtigung als vier Jahre berechtigt, für kaum haltbar. Rothfuß empfiehlt deshalb Klage an das Sozialgericht - mit der gleichzeitigen Bitte um Ruhen des Verfahrens, bis die bereits anhängigen Verfahren entschieden sind. Werden sie günstig entschieden, wird die Klage fortgeführt. Obsiegt wider Erwarten die KV, dann wird die Klage halt zurückgezogen. Die Kosten wären überschaubar.
Weil sie ständig den Verkehr behinderte, unachtsam fuhr und der Polizei falsche Personenangaben machte, stand eine englische Großmutter (84) über 70 mal vor Gericht.
Jetzt platzte einem Richter der Kragen, und er entzog der alten Dame den Führerschein - und zwar bis zum Jahr 2999. Nachdem die flotte Rentnerin kurz darauf wieder mit dem Auto erwischt wurde, als sie einen Unfall verursachte, legte der Richter noch ein Jahr drauf: Fahrverbot bis zum Jahr 3000.
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!