Petition jetzt online zum Mitzeichnen | Sankt-Florian-Prinzip bei § 116b SGB V? | Neue Mitglieder | Einführung in GynEBM und GynGOÄ | Arztbewertungsportale - pro und contra | E-Mail von einem arabischen Studenten
Am 11.10.2010 wurde die öffentliche Petition vom 26.7.2010 der GenoGyn Rheinland zur diesjährigen Honorarreform auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Unter der Pet-ID 13215 kann die Petition nachgelesen und mitgezeichnet werden. Bevor die Petition mitgezeichnet werden kann, ist eine Registrierung erforderlich. Die Mitzeichnungsfrist endet am 23.11.2010. Anschließend beginnt die parlamentarische Prüfung.
Der Vorstand der GenoGyn Rheinland bittet um eine breite Unterstützung der Petition.
Nach § 116b SGB V sind Krankenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen dazu berechtigt, Patienten auch ambulant zu behandeln - beispielsweise mit ausgewählten hoch spezialisierten Leistungen, bei seltenen Erkrankungen und bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Im Prinzip ist dagegen nichts einzuwenden. Schwierig wird die Sache dann, wenn plötzlich Krankenhausärzte die Arbeit von Niedergelassenen erledigen. Denn dann wird die Versorgung nicht abgerundet, wo es Sinn macht, sondern es wird neben einer funktionierenden Versorgung eine zusätzliche Angebotsstruktur geschaffen, die für viele Fachärzte existenzbedrohend ist.
Gut, werden einige sagen, das betrifft mich nicht, denn meine Klinik vor Ort macht sowas nicht oder: Es betrifft doch nur die Kolleginnen und Kollegen, die ambulante Chemotherapie und onkologische Nachsorgeuntersuchungen durchführen - das alte Sankt-Florian-Prinzip. Doch das greift hier nicht: Erst unlängst hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft alle Kliniken dazu aufgefordert, entsprechende Anträge zu stellen. Und es geht auch auf anderen Gebieten weiter: Seit kurzem bietet zum Beispiel eine Klinik aus dem Bonner Raum ein "Zentrum für Mutter und Kind" an, das - so wörtlich - "Patientinnen vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Geburt sowie im Wochenbett optimal betreut". Aha, immer noch Sankt-Florian? Nein. Sowas betrifft alle!
Und genau deshalb unterstützt GenoGyn alle Protestaktionen, die sich gegen die Etablierung von Parallelstrukturen in Kliniken richten, die den Niedergelassenen das Wasser abgraben.
Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:
Selbstverständlich wird GenoGyn Rheinland auch zum kommenden Jahreswechsel für alle Neuniedergelassenen und Niederlassungswilligen die beiden Einführungsseminare GynGOÄ und GynEBM anbieten.
Das Einführungsseminar GynEBM findet statt am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, und das Einführungsseminar GynGOÄ am Mittwoch, dem 23. Februar 2011. Anmeldungen nimmt schon jetzt die Geschäftsstelle der GenoGyn Rheinland entgegen. Telefon: 0221 / 94 05 05 390 (Frau Weiss). Auch über diese Website ist eine Anmeldung möglich:
Für den einen ist es ein Glücksfall - für andere eine Gefahr: Arztbewertungsportale sind bekanntlich Websites, die Usern die Möglichkeit geben, Ärzte zu bewerten. Das mögen nicht alle, vor allem nicht dann, wenn ehrverletzende oder unwahre Einträge gemacht werden. Umgekehrt können Portale den Ärzten auch nutzen. Mit ihnen kann zum Beispiel kostengünstig Werbung gemacht werden. So oder so: In jedem Fall empfiehlt es sich, hin und wieder mal einen Blick in gängigsten Portale zu werfen um zu sehen, was da über einen so alles geschrieben steht.
Die bekanntesten Portale:
Rechtsgrundlage für die Portale:
Da das Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Grundgesetz gesichert ist, sind auch Arztbewertungsportale geschützt.
Rechtsgrundlage bei Mißbrauch:
Einzelne Einträge sind angreifbar, wenn diese ehrverletzend oder unwahr sind. Dabei orientiert sich die aktuelle Rechtsprechung am Urteil des Bundesgerichtshof vom 27. März 2007 (Az: VI ZR 101/06). Demnach hat ein Forumsbetreiber entsprechende Einträge zu entfernen, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Person, die die Beleidigungen ausgesprochen hat, bekannt ist oder nicht. Ein Rechtsanspruch wird nicht nur gegen die beleidigende Person, sondern auch gegen den Forumsbetreiber gültig, wenn dieser die Einträge nicht entfernt.
Einige Portale, z.B. topmedic.de, bieten den Ärzten an, auf deren Wunsch hin ihre Einträge aus den Listen zu löschen. Das heißt, wenn ein Arzt nicht bewertet werden möchte, wird er das auch nicht.
Lieber Papa,
Berlin ist eine wundervolle Stadt, die Leute sind sehr nett und freundlich - Ich fühle mich sehr wohl hier. Mir ist es nur etwas peinlich, mit meinem Ferrari 599 GTB aus massivem Gold in die Uni zu fahren, wo fast alle Lehrer und Kollegen mit dem Zug kommen.
Dein Sohn Nasser
Am nächsten Tag kriegt Nasser eine Antwort von seinem Vater:
Mein Lieber Sohn,
ich habe 200 Millionen Dollar auf dein Konto überwiesen. Mach uns nicht lächerlich, du gehst sofort und kaufst dir auch einen Zug.
In Liebe, Papa.
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!