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Oktober 2010

Ziele der GenoGyn - Den Menschen zuliebe | Neuer Rahmenvertrag mit SONORING® | Zusatzbeiträge für "Gesundheitsreisen"? | Vorsicht bei Branchenbucheintragungen | Terminorganisation mit MednannyDoc | 22.000 ausländische Ärzte in Deutschland | Transparenz bei RLV und QZV?

Ziele der GenoGyn - Den Menschen zuliebe

Auf Anregung zahlreicher Mitglieder hat der Vorstand der GenoGyn Rheinland im Juni in einem "Positionspapier 2015" berufspolitische Ziele formuliert und die Liste dann an alle Mitglieder mit der Bitte um Ergänzungs-, Änderungs- oder Streichungsvorschläge geschickt. Die Reaktion war beeindruckend: 97,8 Prozent der Mitglieder waren mit der Liste in toto einverstanden. 41 Mitglieder haben zudem per Fax noch einmal ausdrücklich ihre Zustimmung bekundet - mit Bemerkungen wie zum Beispiel "Super", "Längst überfällig", "Sehr gut", "Sie sprechen mir aus dem Herzen" oder "Sehr einverstanden". 12 Mitglieder haben um Änderungen gebeten oder Ergänzungsvorschläge gemacht. Diese sind inzwischen vom Vorstand beraten und in das Positionspapier weitgehend eingearbeitet worden.

Das jetzt fertige "Positionspapier 2015" ist für den Vorstand der GenoGyn ab sofort bindend und Grundlage aller berufspolitischen Bemühungen. Mit der Vollmacht der Mitglieder werden die in dem Papier formulierten Forderungen in Zukunft immer und immer wieder an die Entscheidungsträger herangetragen - solange, bis wir in Deutschland endlich ein gerechtes, gesundes und nachhaltiges Gesundheitssystem haben.


Neuer Rahmenvertrag mit SONORING®

GenoGyn Rheinland hat das Serviceangebot für ihre Mitglieder weiter ausgebaut, indem sie mit dem SONORING, der größten Fachhandelsorganisation für diagnostische Ultraschallsysteme in Deutschland, eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat. Diese sieht vor, daß die beiden Organisationen gemeinsam Sammeleinkaufsaktionen initiieren und durchführen und dadurch bei den Herstellern attraktive Volumenrabatte erzielen. Die erste gemeinsame Aktion soll in Kürze starten.


Zusatzbeiträge für "Gesundheitsreisen"?

Einen Zusatzbeitrag dürfen Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben, wenn sie mit dem Geld, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird, nicht auskommen. Noch nicht dabei, aber auf gutem Weg dorthin sind die beiden Betriebskrankenkassen EUREGIO und BERGISCHE. So zahlt die eine zum Beispiel für jedes neugewonnene Mitglied eine Prämie von 20 Euro und einen Zuschuß für's Fitness-Studio von bis zu 160 Euro, und die andere belohnt "Gesundheitsreisen" mit 80 bis 160 Euro.

Bei diesen Kassen ist Geld also noch da. Und wenn's irgendwann fehlt, dann zahlen halt alle Versicherten dieser Kassen ebenfalls einen Zusatzbeitrag. So einfach ist das - und es ist immer das gleiche Lied: Die Dummen sind immer die Beitragszahler.


Vorsicht bei Branchenbucheintragungen

Mit schöner Regelmäßigkeit erhalten Ärzte so etwas wie eine Bestätigung einer Branchenbucheintragung inkl. Rechnung. Was aber wie eine Bestätigung nach einem Antrag aussieht, ist nichts weiter als plumpe Abzocke. Denn mit der DeTeMedien GmbH der Telekom, die "DasTelefonbuch", "Das Örtliche" und "Gelben Seiten" herausbringt, hat das nichts zu tun. Und die Konditionen sind mehr als happig: Wer unterschreibt, der hat schnell einen Mehrjahresvertrag mit Jahrespreisen von über 1.000 Euro an der Backe.

Deshalb aufgepaßt: Alles, was nicht von der DeTeMedien GmbH kommt, am besten sofort wegwerfen. Oder noch besser: es der Kassenärztlichen Vereinigung schicken. Die nämlich geht mittels zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen gegen derartige Geschäftspraktiken vor.


Terminorganisation mit MednannyDoc

Mit der A3L e-solutions GmbH aus Wien hat GenoGyn Rheinland einen neuen Partner gewonnen, der unter der Marke "MednannyDoc" eine professionelle, komplette web-basierte Software-Terminorganisationslösung anbietet. In Österreich ist Mednanny bereits Marktführer - mit über 400 Ärzten, einigen Privatkliniken und mehreren großen Krankenhäusern. Die Möglichkeiten sind wirklich erstaunlich: Über einen einfachen Link auf der Homepage können online Terminbuchungen vorgenommen werden, das System verfügt über eine Terminsuchfunktion, über ärztliche Zuweisungsfunktionen und über vieles andere mehr. Ebenso wie das Online-Banking für die meisten Menschen heutzutage eine Selbstverständlichkeit ist, werden Terminabsprachen in Zukunft ebenfalls mehr und mehr online erfolgen. Das macht ja auch Sinn - für beide Seiten: Die Patientin kann sich nach Feierabend bequem einen für sie angenehmen Termin aussuchen, und die Arztpraxis wird mit deutlich weniger Anrufen belastet.

Für GenoGyn-Mitglieder ist die Einrichtung und Schulung kostenfrei. Außerdem erhalten sie einen Rabatt von 50 Prozent auf die Jahreslizenz im ersten Jahr.


22.000 ausländische Ärzte in Deutschland

Immer mehr Ärzte in Deutschland kommen aus dem Ausland. Laut Bundesärztekammer arbeiten 22.000 ausländische Ärzte in der Bundesrepublik. Die meisten von ihnen kamen dem Bericht zufolge aus Österreich (1.802), gefolgt von Griechenland (1.708), Rußland (1.685), Polen (1.428) und dem Iran (1.092). Im Vergleich zu 2007 habe die Zahl der ausländischen Ärzte um 6,6 Prozent zugenommen.

Das ist schon eine Weile bekannt. Doch jetzt die aktuelle Meldung: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft teilt mit, daß zur Zeit 5.500 Arztstellen nicht besetzt sind - davon rund 1.200 in Nordrhein-Westfalen. Und die ungünstige Altersstruktur der vorhandenen Ärzte dürfte in Zukunft diesen Mangel noch deutlich verschärfen. Die Landesregierung in Düsseldorf will deshalb Mediziner aus Österreich, wo es offenbar einen Ärzteüberschuß gibt, nach NRW locken. Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat mit dem Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vor ein paar Tagen ein Abkommen unterzeichnet, das den Mangel lindern soll.

Komisch. Wurde vor noch nicht allzu langer Zeit jeder, der diese Entwicklung prognostizierte, von der Politik und den Krankenkassen niedergemacht? Und noch eine Frage: Haben die österreichischen Ärzte überhaupt eine Ahnung davon, was ihnen hier blüht? Gut möglich, daß sie dann erst gar nicht kommen. Oder fröhlich "Pfiati!" rufen, die Augen verdrehen und gleich wieder verschwinden. Verehrte Frau Steffens, wir denken, Sie sollten die Strukturprobleme erst mal hier vor Ort lösen, bevor Sie eine solch seltsame Nummer fahren!


Transparenz bei RLV und QZV?

Deutsches Ärzteblatt 37, 9/2010, Seite A1769:

... 2. Nachweis zu den Regelleistungsvolumen, qualitätsgebundenen Zusatzvolumen und zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen:

2.1 Die konkrete Ermittlung der arztgruppenspezifischen Fallwerte für die Festlegung der arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen, deren arzt- und praxisbezogene Zuweisung und die praxisbezogene Zuweisung der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen erfolgt in den Spalten 2 der Tabellen 1, 2A und 2B, 3 und 4 der Tabelle 3A, 3 bis 6 der Tabelle 3B und 1 bis 7 der Tabelle 4 der Anlage 9 zu diesem Beschluss. Die leistungserbringerbezogene Zuweisung der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen erfolgt in den Spalten 1 bis 5 der Tabelle 5 der Anlage 9 zu diesem Beschluss. ...

Na endlich. Dann ist das jetzt auch klar.


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