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Januar 2011

Wem nützt eigentlich das AKR-Gedöns? | Neue Mitglieder | Punktekonto im Auge behalten | Kooperation mit der GSAAM | Noch ein Leckerli von der KBV | Großzügige Spenden für Afrika | Ist KV-SafeNet die sicherste Lösung? | "Seniorpartner" unterstützen GenoGyn | Eselei bei GOP 01833 | Silvesterabend vor der Kneipe

Wem nützt eigentlich das AKR-Gedöns?

Genauer gefragt: Nützen die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) den Krankenkassen, der Ärzteschaft insgesamt oder dem einzelnen Arzt? Sicher Recht hat KBV-Doktor Köhler, wenn er sagt: "Nur mit einer möglichst detaillierten Kodierung lässt sich die Morbidität der Versicherten verlässlich darstellen." Und das, so Köhler sinngemäß weiter, sei ja wichtig für die Gesamtvergütung ab 2013. Was er tunlichst verschweigt ist, dass kein niedergelassener Arzt Geld für Diagnosen erhält. Geld erhielt er früher, erhält er heute und wird er auch ab 2013 nur für Leistungen erhalten. Und die stehen im EBM und nicht im ICD-10. Bedenkt man, dass schon seit vielen Jahren die Leistungen im ambulanten Bereich nur höchst unzureichend honoriert werden, dann sollen ab 2013 ausgerechnet Diagnosen mehr Geld bringen? Das ist doch Unsinn.

Nein, Diagnosen - egal, ob sie überhaupt kodiert und auch egal, ob sie richtig kodiert sind - nützen nur und ausschließlich den Krankenkassen. Denn wie viel Geld eine Kasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, hängt von der Morbidität der Versicherten ab, und die wird nun mal nur durch Diagnosen abgebildet. Kurzum: Die Krankenkassen brauchen - überspitzt formuliert - möglichst viele Diagnosen von Krankheiten, um an möglichst viel Geld zu kommen. Und von wem kriegen sie die Diagnosen? Natürlich von den Arztpraxen. Die Niedergelassenen sollen also mal wieder die Arbeit machen, aber haben nichts davon. Man schätzt, dass der zusätzliche Bürokratieaufwand den Praxen etwa 1,2 Milliarden Euro kosten wird. Und es gibt mittelfristig kein Entrinnen: Für jeden, der sich weigert, werden schon jetzt Sanktionen angedroht. Kein Wunder, dass immer weniger Bock auf den eigentlich schönen Arztberuf haben.

Wie soll man nun verfahren? Der GenoGyn-Vorstand vertritt die Linie der KVNo, dass bis zum 30. Juni 2011 zuerst eine deutliche Verbesserung der Handhabung und der technischen Umsetzbarkeit der Kodierung erarbeitet werden muss. Vorher sollen die AKR auf keinen Fall aktiviert werden. Denn sind sie erst mal aktiviert, dann gibt es kein Zurück.


Neue Mitglieder

Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:


Punktekonto im Auge behalten

Es lohnt durchaus, sich hin und wieder mal sein Fortbildungspunktekonto bei der Ärztekammer anzusehen. Denn leider stimmen die dort gelisteten Punktzahlen nicht immer mit denen überein, die man glaubt eingereicht und damit nachgewiesen zu haben. Auf Nachfrage erklärte die Ärztekammer, dass gar nicht sie, sondern ausschließlich die Veranstalter für mögliche Diskrepanzen verantwortlich sind. Nur, wenn diese die Unterlagen an die Kammer weitergeben, dann können die Punkte von ihr erfasst werden. Klingt logisch, aber das heißt auch: Barcode-Erfassung alleine reicht nicht; man muss zusätzlich jedem Veranstalter hinterher rennen, damit dieser den ganzen Kram auch der Ärztekammer schickt. Und wenn man auf dem Fortbildungspunktekonto eine Diskrepanz entdeckt hat, dann muss man erst mal herausfinden, welcher Hansel da seine Pflicht nicht getan hat. Also wirklich: Als wenn die Niedergelassenen nichts Besseres zu tun hätten! Angesichts der Honorarkürzungskeule bleibt der schwarze Peter einmal mehr am Niedergelassenen hängen. Da hilft es auch nicht, dass neuerdings - allerdings nur nach schriftlichem Einverständnis - im Bereich Nordrhein die Ärztekammer die KV direkt über den Stand des Punktekontos informiert. Keule bleibt Keule.


Kooperation mit der GSAAM

Die Termine stehen fest, der Ort ist vereinbart und das Programm gefällt: Die nächste Zertifizierte Fortbildung in Präventionsmedizin findet statt - jeweils Freitagnachmittag und Samstag - am 4.-5. Februar 2011 und am 18.-19. Februar 2011. Im Kolping Hotel International Am Römerturm in Köln. Programm und Anmeldung hier (PDF, 59 KB). Durchgeführt wird die Fortbildung von GenoGyn und der GSAAM (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Anti-Aging Medizin e.V.). Die Zertifizierung erfolgt durch die GSAAM.

GenoGyn und GSAAM, die mit über 1.000 Mitgliedern zu den größten Fachgesellschaften im Bereich Prävention und Anti-Aging Medizin zählt, haben inzwischen beschlossen, ihre Kooperation auszubauen. In Zukunft zahlen GenoGyn-Mitglieder bei GSAAM-Veranstaltungen die gleichen ermäßigten Gebühren wie GSAAM-Mitglieder und umgekehrt. Auch sind weitere gemeinsame Projekte und eine Einkaufspartnerschaft geplant.


Noch ein Leckerli von der KBV

Die Fürsten von der KBV können es einfach nicht lassen: Zuerst gründeten sie zusammen mit anderen KV-Vorständen mit privatem Geld (jeweils 50.000 Euro) eine private, KBV-unabhängige Stiftung (Aeskulap-Stiftung), diese wiederum gründete eine private, KBV-unabhängige GmbH, die KVMED GmbH, und die gründete dann, zusammen mit anderen Firmen, eine private, KBV-unabhängige Aktiengesellschaft, die PATIOMED AG. Was der ganze Quatsch soll, darüber kann man nur munkeln. Pure Nächstenliebe dürfte es wohl eher nicht sein, aber das ist auch egal. Schließlich können die Leute als Privatiers mit ihrem Geld tun und lassen, was sie wollen.

Was aber nicht egal ist, und darüber berichtete GenoGyn bereits im November 2008, dass damals Werbeprofis der KBV die Stiftungsgründung maßgeblich begleiteten. Jetzt jedoch kommt es noch schöner: Auf der offiziellen Website der KBV findet man inzwischen, hübsch untereinander gereiht, die Links zur Stiftung, zur GmbH und zur Aktiengesellschaft - überschrieben mit "Linktipp". Wieso, bitteschön, macht die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts Werbung für diese privaten Firmen?


Großzügige Spenden für Afrika

Für das St. Anthony's Hospital in Dzodze (Volta-Region in Ghana), das unter dem Titel "Weiter Sehen - Das Hilfsprojekt in Afrika" Partner der GenoGyn Rheinland ist, sind in letzter Zeit mehrere große Spenden überwiesen worden. So spendete die Firma Bürobedarf Hänsel aus Köln 500,00 Euro, die BergApotheke aus Tecklenburg 375,00 Euro und das ASTOR & APARTHOTEL aus Köln sogar 1.500 Euro. Alle Spender sind Einkaufspartner der GenoGyn - ihnen ein herzliches Dankeschön.

Jeder einzelne, gespendete Euro kommt komplett und garantiert dort an, wo er gebraucht wird - ohne jegliche Verwaltungskosten. Natürlich sind weitere (steuerlich abzugsfähige) Spenden willkommen: aa/D e.V., Volksbank Erft e.G., BLZ 370 692 52, Konto-Nr. 130 166 3010. Kennwort: GenoGyn. Eine Spendenüberweisung ist auch über die Website www.africa-action.de online möglich.


Ist KV-SafeNet die sicherste Lösung?

Mit Sicherheit nicht! In einer Zeit, wo ständig Datenlecks bekannt werden, wo in Holland die ABN Amro-Bank von Hackern angezapft wird, wo in Großbritannien die Daten Tausender von Sozialversicherten veröffentlicht werden und wo aktuell die US-Regierung durch Wikileaks bloßgestellt wird - da glauben die KV'en allen Ernstes, sie hätten mit KV-SafeNet den Stein der Weisen gefunden. Liz Salander würde nicht nur schief gucken, sondern sich sogar schieflachen.

Die Online-Abrechnung wird kommen; daran besteht kein Zweifel. Aber einzig sicher ist nur die "Stand-alone-Lösung". Heißt: Neben dem Praxisrechner, auf den kein Unbefugter Zugriff haben darf, sollte ein zweiter (Billig-)Computer stehen, mit dem man die Abrechnung zur KV schickt.


"Seniorpartner" unterstützen GenoGyn

Die Liste der "Seniorpartner" wird immer länger: Inzwischen sind es schon einundzwanzig! "Seniorpartner" sind Kolleginnen und Kollegen, die zwar aus ihrer Kassenpraxis ausgeschieden, aber trotzdem Mitglieder der GenoGyn geblieben sind. Und das ist sehr schön. Denn mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen sie die Arbeit des Vorstandes und zeigen Solidarität mit den Niedergelassenen.

Selbstverständlich erhalten die "Seniorpartner" weiterhin den Newsletter, alle Einladungen und sämtliche anderen Informationen von und über GenoGyn. Außerdem können sie bei allen Einkaufspartnern die GenoGyn-Preise nutzen. Bei Veranstaltungen zahlen sie den um 50% ermäßigten Preis der GenoGyn-Mitglieder.


Eselei bei GOP 01833

Da denkt man, man verfüge über einen halbwegs gesunden Menschenverstand, um dann jedoch einmal mehr verblüfft festzustellen, dass er vielleicht überall woanders angewendet werden kann, doch nur selten beim Verständnis KBV-bürokratischer Entscheidungen. Diesmal geht's darum: Jedermann weiß, dass die GOP 01828 für die "Entnahme von Venenblut für den Röteln-HAH-Test im Rahmen der Empfängnisregelung" abgerechnet werden kann. Die korrespondierende Laborleistung ist die GOP 01829.

Die am 1.10.2010 neu aufgenommene GOP 01833 beschreibt zwar die Laborleistung "Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis bei ungeklärter Immunitätslage im Rahmen der Empfängnisregelung", doch wer - bitteschön - berät diesbezüglich die Patientin und nimmt ihr das Venenblut für den Test ab? Na? Eben. Sie! Und das für lau.


Silvesterabend vor der Kneipe

Ein Polizeiwagen steht abends routinemässig vor einer Kneipe.

Plötzlich öffnet sich die Tür der Kneipe und ein offensichtlich sturzbetrunkener Gast torkelt auf den Parkplatz. Der Polizeibeamte beobachtet grinsend wie der Mann von Auto zu Auto schwankt und jedes Mal versucht den Wagen aufzuschließen. Nach fünf Versuchen hat er endlich sein Auto gefunden, öffnet die Fahrertür und legt sich erstmal flach auf Fahrer- und Beifahrersitz. In der Zwischenzeit verlassen einige Gäste die Bar, steigen in ihre Autos und fahren weg.

Der Betrunkene rappelt sich auf und schaltet die Scheibenwischer ein - obwohl es ein schöner trockener Winterabend ist -, danach betätigt er den Blinker, schaltet den Scheibenwischer auf schnell, macht Licht und das Radio an, den Blinker wieder aus und drückt die Hupe. Schließlich startet er den Motor und macht den Scheibenwischer wieder aus. Er fährt ganz langsam einen halben Meter vorwärts und dann wieder einen halben Meter rückwärts und steht dann wieder für ein paar Minuten, als weitere Gäste das Lokal verlassen und wegfahren.

Endlich fährt er langsam auf die Straße. Der Polizist, der das Schauspiel geduldig und amüsiert beobachtete, fährt dem Mann hinterher, schaltet das Blaulicht ein und stoppt den Betrunkenen, welcher sogleich einen Alkoholtest machen muss. Zu der grossen Überraschung des Polizisten ist der Test negativ, worauf er den Mann bittet auf die Polizeistation mitzukommen, da etwas mit dem Alkoholtestgerät nicht stimmen könne.

"Das bezweifle ich", sagte der scheinbar Betrunkene, "denn heute war ich dran mit Lockvogel spielen, damit alle andern besoffen wegfahren konnten"!


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