1. IGeL-Forum total ausgebucht | Feuerwehrmänner an erster Stelle | Köhler ist wahrlich sein Geld wert | Schenkungen von Patienten sind schön | STIKO-Empfehlungen rechtsverbindlich | Drei Sicherheitsregeln vom Fachmann
Damit war eigentlich zu rechnen: Schon nach kurzer Zeit war das von GenoGyn geplante 1. IGeL-Forum am 7. Mai 2011 völlig ausgebucht. Das beweist zum einen den hohen Stellenwert, den IGeL inzwischen für viele Praxen hat, aber auch das Bedürfnis nach seriöser Information und Beratung. Viele möchten Neues erfahren und Bewährtes hinterfragen, möchten IGeL professionell anbieten und korrekt abrechnen. Besonders geschätzt war außerdem die Schulung der Mitarbeiterinnen, ohne die eine erfolgreiche IGeL-Umsetzung nahezu unmöglich ist.
Selbstverständlich wird dem 1. Forum ein zweites folgen - im Herbst 2011. Der genaue Termin steht noch nicht fest, aber da auch dann das Platzangebot begrenzt sein wird, können sich Interessierte schon jetzt bei Frau M. Weiss (GenoGyn-Geschäftsstelle: 0221 - 94 05 05 390) vormerken lassen.
Das hat den Jungs von der Presse sicherlich großen Spaß gemacht: Erstmals seit Jahren, ach was, seit Jahrzehnten durften sie vermelden, dass beim Ranking des größten Vertrauens die Spitzenposition endlich nicht mehr die Ärzte innehaben. Mehr noch: Mit 85 Prozent rangieren die Ärzte abgeschlagen nur noch auf Platz Vier; vor ihnen landeten Vertreter jener Berufe, "die da sind, wenn es darauf ankommt", also die Feuerwehrleute (95%), die Piloten und Krankenschwestern (jeweils 92%) und die Apotheker (86%).
Da kann man ja eigentlich nur gratulieren - den Krankenkassen, der Politik und den Medien. Ihr langjähriges Diffamieren, Abwerten und Herabsetzen des ärztlichen Berufsstandes hat sich gelohnt. Aber noch, so ist zu vermuten, ist die Messe nicht gelesen. Ruhe dürfte es erst dann geben, wenn die Doktors noch tiefer abrutschen - am liebsten dauerhaft unter die Gruppe der Politiker (7%) und die der Journalisten (3%).
Der kürzlich wiedergewählte Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, bekommt - das weiß inzwischen jeder - künftig deutlich mehr Gehalt. Seine Bezüge werden auf 350.000 Euro pro Jahr steigen. Das entspricht einer Gehaltserhöhung um 90.000 Euro oder 35 Prozent. Nicht nur die Ärzteschaft - sogar die Öffentlichkeit reagierte empört. Doch das ist ungerecht. Denn schließlich hat Herr Dr. Köhler in den letzten Jahren eine Menge dazu gelernt: War er 2005 zum Beispiel noch für die Einführung des neuen EBM verantwortlich, der seitdem alle rund 120.000 niedergelassenen Ärzte mit fünfstelligen Gebührennummern quält, so will er sich jetzt bei den neuerlichen Verhandlungen mit den Krankenkassen in Sachen AKR dafür einsetzen, dass die Schlüsselnummern der ICD-10 nicht fünfstellig anzugeben sind. "Das", so Köhler, "sei zu aufwendig." Eine intellektuelle Entwicklung, die nicht hoch genug honoriert werden kann.
Im Übrigen hat nicht die KBV-Vertreterversammlung seine Gehaltserhöhung beschlossen, sondern der acht Mitglieder zählende "Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten". Vor der Wahl zum KBV-Vorstand hatte Köhler einigen von ihnen hohe Bezüge und jeweils ein eigenes Sekretariat mit Sekretärin in Aussicht gestellt. Also auch hier nur ein Geben und Nehmen, das Respekt einfordert.
und müssen nicht als Betriebseinnahme versteuert werden - so hat kürzlich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Denn der beschenkte Arzt konnte nachweisen, dass neben dem Arzt-Patienten-Verhältnis auch privat eine freundschaftliche Beziehung zwischen dem Schenker und dem Arzt bestand. Nur das zählte. Und welchen Schluss soll man daraus ziehen? Klar, 11 Freunde sollt Ihr sein, quatsch, haben!
Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz) sind die STIKO-Empfehlungen aus 2010 jetzt rechtsverbindlich geworden - darauf weist der Kooperationspartner der GenoGyn, die BergApotheke, hin. Folglich kann zu Lasten der GKV ein zusätzliches Patientenklientel gegen Masern und/oder Röteln geimpft werden.
Für die Impfung gegen Masern bedeutet das, dass alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit nur einer Impfung in der Kindheit, ohne Impfung oder mit unklarem Impfstatus jetzt geimpft werden können, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff. Für die Impfung gegen Röteln bei Frauen im gebärfähigen Alter soll der Nachweis von zwei Röteln-Impfungen erbracht werden. In der Kindheit ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter und Frauen mit unklarem Impfstatus wird das Nachholen von zwei Röteln-Impfungen im Abstand von wenigstens vier Wochen empfohlen. Einmal geimpfte Frauen sollen eine zweite Impfung erhalten.
Das Impfstoffteam der BergApotheke ist spezialisiert auf Vakzine und berät gerne bei weiteren Fragen.
In einem Interview nannte der US-Sicherheitsberater Richard Clarke drei Regeln im Sicherheitsbusiness:
"Erste Regel: Schaff dir gar nicht erst einen Computer an.
Zweite Regel: Wenn Du schon einen Computer brauchst, schalte ihn nicht an.
Dritte Regel: Wenn Du einen Computer hast und dich gezwungen fühlst, ihn einzuschalten: Vernetze ihn nicht."
Es ist gut möglich, dass Mr. Clarke, als er diese Worte sprach, noch nichts vom wunderbaren KV-SafeNet gehört hatte.
Denken Sie immer daran:
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Partnerschaft der Erfolgreichen!