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Februar 2012

Bürokratie-Abbau jetzt | IV-Vertrag mit der KKH-Allianz | MuVo: Mehr Leistungen für gleiches Geld | RWGV-Prüfung mit gutem Ergebnis | Erfahrung

Bürokratie-Abbau jetzt

Noch vor kurzem haben wir's gelesen und wissen inzwischen alle: Die Gesundheitsbürokratie frisst jährlich über 40 Milliarden Euro. Das sind satte 23 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und wir wissen noch mehr - doch das schon seit Langem: Die Hauptursache des Bürokratie-Wahns sind das Sachleistungssystem und dessen gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung und Kontrolle. Dabei ginge alles viel einfacher und damit deutlich billiger und nebenbei auch weitaus transparenter - nämlich mit einer praktikablen, EU-konformen Kostenerstattung. Dies ist schon seit Jahren die Forderung von Hartmannbund, MEDI Verbund und anderen Verbänden wie auch GenoGyn. Doch so gut wie nichts ist bislang passiert. Die Politiker haben Angst vor den Gewerkschaften, die Bürokraten fürchten um ihre Daseinsberechtigung, aber leider auch erstaunlich viele Gesundheitsdienstleister, zum Beispiel Ärzte, tun sich schwer bei dem Gedanken an Kostenerstattung. Der Grund für diese paradoxe Haltung dürfte daran liegen, dass viele, die über Kostenerstattung reden, gar nicht wissen, was sie ist und was sie konkret für Arzt und Patient bedeutet. Dem will GenoGyn abhelfen: Zusammen mit ihren AFO-Partnern HNOnet NRW eG, Orthonet-NRW eG, Uro-GmbH Nordrhein und Anästhesienetz NRW e.V. plant GenoGyn im Frühjahr dieses Jahres eine zentrale Informationsveranstaltung, bei der nicht nur schnell, unkompliziert und umfassend Einzelheiten des Kostenerstattungsverfahrens erläutert werden, sondern es soll von dieser Veranstaltung außerdem ein kraftvolles Signal an die Politik ausgehen, dass wir Ärzte nicht länger tolerieren, wie große Teile der Versichertengelder in einer unsinnigen und höchst überflüssigen Umsetzungs- und Kontrollbürokratie versacken. In einem gesunden Gesundheitswesen ist der Patient wichtig, nicht der Bürokrat.


IV-Vertrag mit der KKH-Allianz

Der Landesverband Ambulantes Operieren e.V. (LAO No) hat seit einiger Zeit einen Vertrag zur integrierten Versorgung nach §§ 140 a-d SGB V mit der KKH-Allianz (ca. 1,9 Mio. Versicherte) über ambulante Operationen. Der Vertrag (Nr. 639) ist preislich attraktiv (DRG -25/35 Prozent) und enthält auch ein Gynäkologen-Kapitel. Alle ambulant operierenden Gynäkologen der GenoGyn sind herzlich eingeladen, dem Vertrag beizutreten.

Vertrag | Leistungsübersicht | Fallpauschalen-Katalog |
Honorarverteilung | Teilnahmeerklärung | Zusammenfassung


MuVo: Mehr Leistungen für gleiches Geld

106,37 Euro erhält man für die Betreuung einer Schwangeren - nicht pro Stunde, sondern pro Quartal. Das heißt: Drei Monate lang unter anderem beraten, diskutieren, aufklären, dokumentieren, Blut abnehmen, untersuchen - Letzteres mal so oder mal so. Da kommt einiges zusammen und das dauert; in den drei Monaten insgesamt bestimmt mehr als ein gutes Stündchen. Schön, die 106,37 Euro erhält man dann aber auch; wenigstens hier kein RLV oder QZV. Doch was hat sich nicht alles geändert in letzter Zeit? Da kam irgendwann das Chlamydien-Screening dazu. Eine ärztliche Leistung honorarfrei zu erbringen, ist nach der Berufsordnung zwar nicht erlaubt - doch es blieb bei 106,37 Euro. Dann musste zusätzlich eine Genussmittelberatung erfolgen - auch da blieb es bei 106,37 Euro. Dann wurden die Richtlinien nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ergänzt - wieder blieb es bei 106,37 Euro. Dann änderten sich die Richtlinien in Hinblick auf den Röteln-Status, mit beträchtlichem Mehraufwand - trotzdem blieb es bei 106,37 Euro. Erst kürzlich wurden das Gestationsdiabetes-Screening eingeführt - abermals blieb es bei 106,37 Euro. Und dann kam das Gendiagnostikgesetz - nicht erst jetzt, sondern schon 2010. Doch erst seit dem Dezember 2011 wissen wir, wie die Beratungsqualifikation, die ab dem 1. Februar 2012 Voraussetzung ist, erworben werden kann: Es muss eine "Wissenskontrolle" bestanden werden. Und dafür bot zum Beispiel die Ärztekammer Nordrhein einen Auffrischungskurs an, für eine Gebühr von nicht weniger als 50 Euro. Ob der zusätzliche Einsatz, die größere Verantwortung und - nicht zu vergessen - das höhere Haftungsrisiko wenigstens für die GenDG-Beratung honoriert wird, steht vorerst in den Sternen. Doch die Leidensfähigkeit der Ärzteschaft ist bekanntlich grenzenlos, und so werden wir auch das vielleicht wegstecken müssen, frei nach dem Motto: "Der Idealist weiß nicht, wohin er geht, ist aber unterwegs." (Carl Sandburg)


RWGV-Prüfung mit gutem Ergebnis

Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband RWGV hat die gesetzliche Prüfung der GenoGyn Rheinland für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 5.12.2011 abgeschlossen.

Über das Ergebnis der Prüfung berichtet der RWGV u.a.:


Erfahrung

Erfahrung heißt gar nichts. Man kann eine Sache auch 20 Jahre lang falsch machen.

(Kurt Tucholski)


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