Die Gründung einer Medizin AG durch der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist gestoppt und dürfte in der geplanten Weise auch nicht weiterverfolgt werden.
Das NRW-Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit als zuständige Aufsichtsbehörde hat der KVNo unmißverständlich klargemacht, daß die Gründung einer AG nicht zum Aufgabenkatalog der KVNo gehört, und daß folglich von dieser und zu diesem Zweck weder Geldmittel noch Personal zur Vergügung gestellt werden dürfen.
Das ist natürlich richtig so. Privatwirtschaftliche Gesellschaften sollten, wie die GenoGyn Rheinland, nur auf privatwirtschaftlicher Ebene gegründet werden.
Überdies hat der Vorstand der GenoGyn Rheinland unlängst daraufhingewiesen (GenoGyn aktuell 7/00), daß eine fachübergreifende AG keineswegs im Sinne der Gynäkologen sein kann. Dafür wurden von den Mandatsträgern in der Vergangenheit die spezifischen Interessen der Gynäkologen allzu oft und allzu nachhaltig übergangen.
Die Pharmaindustrie plant, künftige Anwenderprüfungen via Internet, bezw. E-mail durchzuführen. Die Vorteile für die Pharmaindustrie liegen nicht zuletzt wegen der raschen Datenübermittlung klar auf der Hand.
Für diese Vorteile ist die Pharmaindustrie zu einer deutlich höheren Vergütung von Anwenderprüfungen bereit, benötigt aber repräsentative, möglichst räumlich und fachlich geschlossene Arztgruppen.
GenoGyn Rheinland ist genau das; geschaffen für Dienstleistungen mit Zukunft!
Was jedoch benötigt werden, sind Interesse, Bereitschaft und ein Internet-Anschluß möglichst vieler Mitglieder. GenoGyn-Mitglieder, die über genau das verfügen, sollten sich per E-mail unter "contact" melden. Kennwort: "Anwenderprüfung"!
Denken Sie daran:
GenoGyn Rheinland ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Der Vorstand