Nehmen wir einmal an, ein Niedergelassener gewährt den Pharmareferenten, die ihn besuchen, pro Woche insgesamt 1 Stunde seiner Arbeitszeit. Dann sind das pro Jahr, abzüglich Erholungsurlaub, 46 Stunden. Das wiederum bedeutet, daß jeder Niedergelassene mindestens eine Woche Arbeitszeit pro Jahr der Pharmaindustrie schenkt.
Im Arzneimittelwesen steht zwischen Produzent und Verbraucher bekanntlich das Sieb "Rezept". Das Sieb kann allerdings nur der Arzt bedienen, das wissen sowohl der Produzent wie auch die Ärzte.
Wir haben zu diesem Thema deshalb eine Idee: Der Dachverband GenoGyn / GenoMed schließt mit Firmen der Pharmaindustrie ein Good-Will-Abkommen mit dem Ergebnis, daß diese den regionalen GenoGyn's und GenoMed's umgekehrt ihre Unterstützung schenken.
Die GenoGyn's und GenoMed's könnten dann mit einer solchen Unterstützung sich weiterentwickeln, für die Mitglieder Veranstaltungen durchführen, Qualitätszirkel fördern, IGeL-Konzepte bereitstellen, Mitarbeiter schulen, vielleicht sogar einen GenoGyn-Außendienst aufbauen, der den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite steht, und vieles andere mehr.
Und die GenoGyn-Mitglieder wären natürlich dankbar und empfängen stets freudig und bevorzugt die Pharmareferenten der Firmen, die umgekehrt auch den Mitgliedern der GenoGyn helfen. Somit könnte jeder jedem etwas schenken, und alle wären glücklich.
Mit einigen Firmen wurde schon verhandelt, und die Resonanz war überwiegend positiv; wir sind schließlich Freunde. Und die Firmen, die mit uns ein Good-Will-Abkommen schließen, werden dann sogar unsere "Best Friends".
Der Direktor der Frauenklinik des Klinikums Krefeld, Herr Prof. Dr. med. J. Baltzer, schrieb am 24.1.2001 an GenoGyn Rheinland:
Veranstaltungskalender im Internet
Soeben erhalte ich Ihr freundliches Schreiben vom 15.1.2001. Ich darf Ihnen herzlich für das Angebot danken.
Ich habe Ihr Schreiben an meinen, für diese Aspekte zuständigen Oberarzt, Herrn Dr. M. Krick, weitergeleitet. Bei Bedarf werden wir gerne von Ihrem Angebot Gebrauch machen.
Mit besten Grüßen.
Auf der Medizin 2001, die vom 2. bis 4. Februar 2001 in Stuttgart stattfand, hat das Gerlinger Unternehmen eine "Azu-Osteoporose-Aktion" gestartet. Bundesweit können dabei Apotheker ein umfassendes Aktionspaket nutzen. Neben Checklisten, Plakate und Handzettel für die Kunden bietet das Unternehmen eine Knochendichtemessung in der Apotheke an.
Das alles darf diese Firma natürlich. Was AZUPHARMA nicht darf und auch nicht tut, das ist die nachfolgende Beratung der Apothekenkunden. Das müssen die Ärzte machen, zum Chipkartenpreis versteht sich.
Wir niedergelassene Gynäkologen sind der Meinung, daß bei der Fragestellung Osteoporose nicht nur die Beratung und die Therapie in die Arztpraxis gehören sondern auch die Diagnostik. Wir werden uns deshalb die Präparate in Erinnerung rufen müssen, die die Firma AZUPHARMA herstellt bezw. vertreibt. Und der Berufsverband der Orthopäden will seinen Mitgliedern dasgleiche empfehlen.
Seit der 4441-"Diskussion" wissen alle Niedergelassenen, daß Solidarität eine gute Sache ist. Heute trifft's die, morgen andere. Auch die Praxen, die (noch?) keine Knochendichtemessung anbieten, sind deshalb freundlich eingeladen, ihr Erinnerungsvermögen auf die Probe zu stellen. Bekanntlich vergißt man Freunde nicht!
Denken Sie auch jetzt daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland