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Stichtag 1.1.2004 9.12.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die Verunsicherung ist riesengroß, und noch weiß keiner genau, wie es in unseren Praxen ab dem 1.1.2004 weitergehen soll. Die Kassengebühr ("Praxisgebühr") bei alleiniger Abrechnung der Gebühren-Nrn. 2, 3, 170, 42 u.s.w., das Inkassorisiko, die Präventionsuntersuchung mit kurativen Leistungen, die Überweisungsbefugnis zu anderen Fachärzten und vieles andere mehr sind noch immer nicht abschließend geregelt.

Erst ab dem 8.12.2003 soll es endgültig Klarheit geben: Dann nämlich wird das Bundesschiedsamt über den Bundesmantelvertrag entscheiden. Ohne Zeitverzug wird GenoGyn Rheinland anschließend alle niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte umfassend über die Ergebnisse informieren und mit ihnen gemeinsame Strategien entwickeln.

Termin: Dienstag, 9. Dezember 2003, 20.00 Uhr
Referenten:

Dr. med. Peter Potthoff
2. Vorsitzender der KVNo

Dr. jur. Horst Bartels
Justitiar der KVNo

Ort: Anatomisches Institut der Universität Köln
Joseph-Stelzmann-Str. 9 , 50935 K öln

Die Zeit drängt, und gerne würde GenoGyn Rheinland diese Veranstaltung wegen des Anfahrweges auch in den anderen Regionen durchführen. Aus Termingründen ist das leider nicht möglich. Auf Wunsch schickt die Geschäftsstelle der GenoGyn Rheinland eine Wegbeschreibung (Frau Müller - Telefon: 0221 / 94 05 05 390).

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland

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