Unsozial - unsinnig - verantwortungslos!
GenoGyn Rheinland lehnt die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgeschlagene und inzwischen vom Gemeinsamen Bundesausschuß beschlossene Ausnahmeregelung für OVH-Folgerezepte bei der Kassengebühr mit aller Entschiedenheit ab und fordert alle Frauenärztinnen und Frauenärzte auf, sich an einer Umsetzung in der Praxis nicht zu beteiligen.
Es ist unsozial und unsinnig, daß die Mehrzahl der Patientinnen in jedem Quartal 10,- Euro Kassengebühr bezahlen muß, wohingegen die "Antibabypillen"-Anwenderinnen durch die Verordnung von Sechsmonatspackungen teilweise von dieser Gebühr verschont bleiben.
Nachdem in den Publikumsmedien und von der Politik die weiblichen Geschlechtshormone in HRT-Präparaten unlängst noch als Hauptauslöser für Brustkrebs dargestellt wurden, was strengste Verordnungskriterien voraussetze, ist zudem nicht nachvollziehbar, warum bei OVH-Präparaten mit ebenfalls weiblichen Geschlechtshormonen offenbar andere Maßstäbe angelegt werden und die engmaschige ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung nicht mehr so wichtig erscheint.
Die "Pille" ist genauso wie das HRT-Präparat ein rezeptpflichtiges Hormonprodukt mit ähnlichen Nebenwirkungen und Risiken. Ein "Halbjahresrezept", oder sogar ein "Einjahresrezept" wäre bei allen Bemühungen um eine sorgfältige Verschreibungspraxis verantwortungslos. Frauenärztinnen und Frauenärzte aber tragen Verantwortung, - bei der HRT- in gleichem Maße wie bei der OVH-Verordnung!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Presse/Medien
- Ihr Partner für Information -
GenoGyn Rheinland freut sich, daß inzwischen zwei weitere Qualitätszirkel mit dem "Qualitätssiegel" ausgezeichnet werden konnten:
Frauenärztlicher Qualitätszirkel Bonn
QZ Onkologischer Arbeitskreis Köln-Holweide
Die Mitglieder dieser Qualitätszirkel erhalten in Kürze das "Qualitätszertifikat" der GenoGyn Rheinland. Das Zertifikat zeigt den Patientinnen, daß die Inhaberin / der Inhaber regelmäßig an den Sitzungen eines Qualitätszirkels teilgenommen hat.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Medizinische Fortbildung
- Ihr Partner für QualitÄt -
... und die öffentliche Indoktrination!
Ein wirklich lesenswerter Beitrag, den Frau Dr. Barbara Fervers-Schorre, Frauenärztin (Psychotherapie - Psychoanalyse) und langjähriges GenoGyn-Mitglied, bei einer HRT-Veranstaltung des Berufsverbandes am 17.12.2003 in der Universitätsfrauenklinik Köln vorgetragen hat.
Der Beitrag eignet sich auch zur Weitergabe an differenzierter denkende Patientinnen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Presse/Medien
- Ihr Partner für Information -
Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:
464. Dr. A. Thomé, Emmerich
465. Frau Dr. D. Higgins, Alfter
466. Dr. M. Bosch, Alsdorf
467. Frau Dr. B. Wieser, Bonn
468. Frau S. Mittelbach, Wuppertal
469. Dr. St. Eckelmann, Bonn
470. Frau K. Khan, Königswinter
471. Frau Dr. B. Buchalik, Bonn
472. Dr. H. Riediger, Jülich
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
- Vorstand -
Die erste Runde ging an die KVNo. Mit seinem Urteil (Az.: S 33 KA 51/02) hat am 19.11.2003 das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, daß Vorsorgeleistungen wie die Leistung nach Nr. 101 EBM nicht im Notfall- oder Vertretungsfall erbringbar und abrechenbar sind.
Das Gericht ging einmal davon aus, daß die Leistung nach Nr. 101 EBM das Vorliegen einschlägiger Verdachtsbefunde aus den Ultraschallscreening-Untersuchungen im Rahmen der Betreuung einer Schwangeren nach Nr. 100 EBM voraussetzt, zum anderen stellte das Gericht fest, daß Abrechnungsscheine für den Notfall- oder Vertretungsfall nur zur Abrechnung von Leistungen der Erstversorgung berechtigen. Denen ließen sich Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich nicht zuordnen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer Berufung zugelassen.
GenoGyn Rheinland wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
Erstens weil offenbar die Abrechnungslogik der Nr. 102 EBM fälschlich auf die Nr. 101 EBM übertragen wurde (die Nr. 101 kann ja nur von einem Arzt abgerechnet werden, der nicht die Nr.100 abrechnet!), zum Zweiten würden Leistungen wie die Nrn. 117 und 118, die ebenfalls als "Vorsorgeuntersuchungen" aus dem Präventionskapitel stammen, bei Notfall- und Vertretungsfällen zukünftig unmöglich gemacht.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Honorarwesen EBM/GOÄ
- Ihr Partner für Effizienz -
Auf Einladung des Dachverbandes GenoGyn/GenoMed Deutschland e.V. treffen sich am 18.2.2004 in Frankfurt Vertreter des Dachverbandes mit Vertretern des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. zu einem Meinungsaustausch.
Bei dem Gespräch, an dem auf Dachverbandsseite die Vorsitzen-den Dr. J. Klinghammer, Dr. Ch. Börsch und Frau Dr. R. Wiesner-Bornstein und auf BVF-Seite die Vorsitzenden Dr. M. Steiner und Dr. K. König teilnehmen, soll überlegt werden, ob gemeinsame berufspolitische Strategien möglich und sinnvoll sind.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Presse/Medien
- Ihr Partner für Information -
Raus aus dem Frust: Kostenerstattung!
Auf ihrer "Klausurtagung 2004" am 30./31.1.2004 in Köln haben Vorstand und Aufsichtsrat der GenoGyn Rheinland beschlossen, die ab dem 1.1.2004 für alle GKV-Patienten mögliche Kostenerstattung in den Vordergrund kassenärztlicher Bemühungen zu stellen.
Es wurde eine "Task force" gebildet, die mit Experten aus dem Kassen- und Versicherungsbereich die rechtlichen und medialen Grundlagen erarbeiten und möglichst bald zu praktikablen und rasch umsetzbaren Resultaten führen soll.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Honorarwesen EBM/GOÄ
- Ihr Partner für Effizienz -
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland