Die "Zeitung für die Frauenheilkunde" berichtete in ihrer Ausgabe 03/2000 per Titelseite und Headline ausführlich und erfreulicherweise objektiv über die GenoGyn. Der Kommentar auf Seite 2 wirkte dann zwar noch etwas pomadig; trotzdem, aber auch wegen der bisherigen redaktionellen Leistungen Grund genug, diese Zeitung zum Abonnement wärmstens weiterzuempfehlen!
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Biermann Verlag GmbH
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Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Presse/Medien
- Ihr Partner für Information -
Widerspruch EBM-Nr. 100 / 381 (378), 388
Im Gegensatz zu anderslautenden Meldungen (DER FRAUENARZT 3-00 , Seite 256) ist dieser Rechtsstreit endgültig entschieden:
Der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Revision verworfen (AZ: B 6 KA 13/99 R) und damit letztinstanzlich geurteilt , daß die Abrechnung sonographischer Leistungen gegenüber einer Patientin, für die der behandelnde Arzt im jeweiligen QuartalLeistungen der Schwangerschaftsbetreuung gemäß Nr. 100 EBM erbringt und abrechnet, ausgeschlossen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Ultraschalluntersuchung vor, während oder nach einer Schwangerschaft erbracht wird.
Weitere Widersprüche gegen die Streichung der Nr. 381/388 im Zusammenhang mit der Nr. 100 sind somit leider zwecklos.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Kürzungen/Regresse
- Ihr Partner für Sicherheit -
Nach der letzten Auswertung unseres Providers STRATO Medien AG ist die Internet-Website der GenoGyn-Rheinland nach den
Monaten Dezember 1999 (1.168) und Januar 2000 (2.016) im
Februar 2000 auf 3.308 PageViews gestiegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Presse/Medien
- Ihr Partner für Information -
Für die gynäkologische Praxis sind folgende Änderungen wichtig:
Neuaufnahme der Kennziffer 3482
in die Präambel zum Abschnitt O I / II
- Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien ... , soweit die Leistungen nach Kapitel O abzurechnen sind, oder prä- beziehungsweise perinatale Infektionen
D.h.: Neue Ausnahmeindikation! - Zusätzlich zu den in den Mutterschaftsrichtlinien genannten Infektionen (Röteln, TPHA, Hepatitis B, Chlamydien, HIV) ist durch diese Kennziffer die Diagnostik auf alle prä- und perinatalen Infektionen außerhalb des Budgets, z.B. Toxoplasmose, Varizellen und Cytomegalie. Auch die Fluordiagnostik gehört dazu!
Neuaufnahme der Kennziffer 3489
in die Präambel zum Abschnitt O I / II
- Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen, soweit die Laborleistungen nicht Bestandteil der Leistungen nach den Nrn. 1182 bis 1192 sind
D.h.: Auf dem Überweisungsschein ist das Kästchen O III damit überflüssig. Alle Kennziffern beziehen sich nur noch auf das Kapitel O I / II
Änderung der Anmerkung vor Nr. 3500
Der Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn sowie die Bestimmung des spezifischen Gewichtes und/oder des pH-Wertes im Harn sind nicht berechnungsfähig.
D.h.: Berechnungsfähig aber bleibt die Untersuchung auf Nitrit, Keton, Urobilinogen, Bilirubin und/oder Blut!
Änderung der Leistungslegende zu Nr. 4658
Kulturelle mykologische Untersuchung .... , unter Angabe der Art des Untersuchungsmaterials.
D.h.: Angabe des Untersuchungsmaterials nach Nr. 4658
erforderlich!
Americans have
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Bill Clinton
- Bob
Hope
- Stevie
Wonder
and
- Johnny
Cash
We Germans have
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Andrea Fischer
- no
Hope
- no
Wonder
- no
Cash
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Honorarwesen EBM/GOÄ
- Ihr Partner für Effizienz -
Unser Einkaufspartner für Sprechstundenbedarf, Firma Tietze & Pozo Medizintechnik GmbH, hat mit der Firma Beckmann-Coulter exklusiv für alle GenoGyn-Mitglieder folgende Sonderkondition erreicht:
ROE 110831
HAEMOCCULT 50 x 3 Testbriefe
zum Preis von DM 72,50 zuzügl. MWSt
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Kooperation/Einkauf
- Ihr Partner für Wirtschaftlichkeit -