Auch wenn alle Welt nur noch vom GynEBM 2005 redet, selbstverständlich bleibt auch die GOÄ für die Privatabrechnung brandaktuell - jetzt sogar noch mehr als früher!
Für alle Neuniedergelassenen, Niederlassungswilligen und für die ärztlichen Praxisassistentinnen und -assistenten bietet deshalb GenoGyn Rheinland am Mittwoch, dem 26.1.2005, ein Einführungsseminar an, in dem der korrekte und vollständige Umgang mit der GOÄ als fachgruppenspezifische GynGOÄ erlernt werden kann.
Die Veranstaltung wird wie die GynEBM-Seminare von der Firma Organon GmbH unterstützt. Anmeldungen nehmen der Außendienst der Firma und die Geschäftsstelle der GenoGyn Rheinland (Frau Müller - Telefon: 0221 / 94 05 05 390) entgegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Honorarwesen EBM/GOÄ
- Ihr Partner für Effizienz -
Das Internet-Unternehmen Schulz & Löw Consulting GmbH, neuer Kooperationspartner der GenoGyn Rheinland, bietet über ihr Portal terminland.de ein Terminvereinbarungssystem für Arztpraxen an.
Auf der Website der entsprechenden Praxis können die Patientinnen den Button "Online-Terminvergabe" anwählen und landen - via terminland.de - auf den Praxisterminkalender, der zu jedem Tag die jeweils freien Termine angibt, aus denen dann der gewünschte Termin ausgewählt werden kann. Die Patientinnen erhalten Sekunden später zur Bestätigung ihrer Buchung eine E-Mail, in der auch ein Link angegeben wird, mit dem der Termin gegebenenfalls wieder storniert werden kann.
Wer als Service nur die Internet-Buchung von terminland.de nutzen möchte und ansonsten lieber seinen eigenen Terminkalender weiterführt, kann das auch tun. In diesem Fall werden die Terminanfragen per E-Mail oder Fax an die Praxis weitergeleitet, wo sie dann bearbeitet werden können.
Unser "Best Friend" Petibelle (Jenapharm) ermöglicht ein "Schnupperangebot", bei dem für das erste Jahr keine Gebühren anfallen. Sprechen Sie mit dem Außendienst der Firma!
Nach dem ersten Jahr erhalten GenoGyn-Mitglieder eine 20%-ige Reduktion der monatlichen Nutzungsgebühr.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Kooperation / Einkauf
- Ihr Partner für Wirtschaftlichkeit -
Nr. 101 EBM - Berufung zurückgezogen!
GenoGyn Rheinland hat im Musterklageverfahren gegen die Kassenärztliche Vereinigung wegen der Streichung der Gebühren-Nr. 101 EBM als "Vorsorgeleistung" im Notfall- oder Vertretungsfall die Berufung zurückgezogen.
Bei einem Erörterungstermin vor dem 11. Senat des LSG NRW ließ der Vorsitzende Richter erkennen, daß er der Argumentation der KVNo folgen werde, und daß die angefochtene Entscheidung des SG Düsseldorf nach seiner Ansicht zutreffend sei.
GenoGyn Rheinland bedauert diese Einstellung, denn sie greift einfach zu kurz: Erstens weil nach wie vor die Abrechnungslogik der Nr. 102 EBM fälschlich auf die Nr. 101 EBM übertragen wurde (die Nr. 101 kann ja nur von einem Arzt abgerechnet werden, der eben nicht die Nr.100 abrechnet!), zum Zweiten werden Leistungen wie die Nrn. 117 und 118 EBM, die ebenfalls als "Vorsorgeleistungen" aus dem Präventionskapitel stammen, bei Notfall- und Vertretungsfällen dadurch unmöglich gemacht.
Auch der neue, ab dem 1.4.2005 gültige EBM wird da keine Hilfe geben können. Auch da steht in der Präambel der gleiche Unsinn wie zuvor: "Leistungen der Mutterschaftsvorsorge, die bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- bezw. Weiterbehandlung erbracht werden, sind nach den kurativen Leistungspositionen berechnungsfähig ...".
Bei einer Ultraschalluntersuchung kann das gemacht werden, aber nach den Gebührenordnungspositionen zum Beispiel für die Tokographie und für die Cardiotokographie wird man in den kurativen Kapiteln auch beim neuen EBM vergebens suchen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Ausschuß Honorarwesen EBM/GOÄ
- Ihr Partner für Effizienz -
Denken Sie immer daran:
GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland