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August 1999

Individualbudgets / Laborreform

Sachverhaltsdarstellung von
Dr. med. Peter Potthoff - Mitglied des Vorstandes der KVNo:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat auf ihrer Sitzung am 7.8.1999 die Individualbudgets erneut bestätigt.

Demnach steht jedem Kassenarzt im Prinzip ein Punktzahlvolumen zur Verfügung, welches im wesentlichen dem mit zehn multiplizierten DM-Umsatz aus einem in der Vergangenheit liegenden Jahreszeitraum entspricht. Dieses Punktzahlvolumen wird mit DM 0,10 pro Punkt vergütet. Eine darüberhinausgehende Vergütung findet im wesentlich nicht statt.

Da die Punktwerte bisher deutlich unter der Vergütung von DM 0,10 lagen, dürften die Punktzahlvolumina von fast allen Kassenärzten in Nordrhein weit überschritten werden, oder es findet eine entsprechende, deutliche Leistungsreduktion statt.

Die an dem o.a. Termin durchgeführte Änderung des HVM hat lediglich die Kosten für die Laborleistungen aus diesem Gefüge herausgenommen, um die Existenz von Laborgemeinschaften nicht zu gefährden.

Die anderen Vergütungen im Laborbereich (Laborgrundgebühr und Wirtschaftlichkeitsbonus) bleiben Bestandteil der Individualbudgets, mit der Folge, daß diese sich nicht mehr einkommensrelevant auswirken können.

Eine Überschreitung der zur Verfügung gestellten Punktzahlvolumina findet wahrscheinlich, wie oben dargestellt, ohnehin statt. Insofern, als ein Kassenarzt seine Budgets in den Bereichen OI/OII und OIII nicht überschreitet, kommt ihm in Nordrhein der Wirtschaftlichkeitsbonus nicht zugute, da dieser im Individualbudget bereits enthalten ist.

Andererseits wird bei Überschreitung der Laborbudgets der Verbrauch des Wirtschaftlichkeitsbonus dem Individualbudget auch nicht belastet, womit die Laborreform im Bereich der KVNo irrelevant geworden und in der Sache letztlich nicht umgesetzt worden ist.

Die KVNo ist die Heimat-KV des KBV-Vorsitzenden, der die Umsetzung der Laborreform stets als sehr dringlich bezeichnet hat.

Alle Angaben ohne Obligo und nur zur Verwendung nach Prüfung des Sachverhaltes bei der KVNo.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland

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