Man glaubt es kaum: zur Zeit erhalten Ärzte im KVNo-Bereich, die gegen die rückwirkende Budgetierung im Quartal II / 96 Widerspruch eingelegt haben, vom KVNo-Vorstand den Bescheid, daß der Widerspruch "zurückgewiesen" worden ist ...!
Zur Erinnerung sei vermerkt, daß bereits am 18.9.97 der 6. Senat des Bundessozialgerichtes in Kassel die rückwirkende Budgetierung von Gesprächs- und Untersuchungsleistungen der Quartale I und II / 96 als rechtswidrig erkannt hatte. Daraufhin wurde, auch von der KVNo, eine Neuberechnung dieser Quartale durchgeführt, gegen die wiederum von vielen Gynäkologen Widerspruch eingelegt wurde. Ein Teil dieser Widerspruchsverfahren ist inzwischen bereits zur Entscheidung beim Sozialgericht Düsseldorf anhängig.
Schilda läßt grüßen, den Punktwert - dank unsinniger Verwaltungskosten - weiter sinken und die bange Frage aufkommen: wann erhalten wir den Bescheid betreffend Quartal I /96?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
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