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Mazda Automobile

Vertragspartner: MAZDA MOTORS (Deutschland) GmbH

Hitdorfer Str. 73
51371 Leverkusen

Angebot: 15% Vorteilsrabatt für GenoGyn-Mitglieder auf alle Modelle!

Der Nachlaß bezieht sich auf die jeweilige unverbindliche Preisempfehlung ab Auslieferungslager für alle MAZDA-Neufahrzeuge sowie auf werkseitig eingebautes Zubehör.

Für nicht zum Hersteller-Lieferumfang des Fahrzeuges gehörende Zusatzausstattung wird kein Nachlaß gewährt.

Der Nachlaß gilt für Fahrzeuge, die

  • mit amtlichem Kennzeichen auf den Käufer zugelassen,
  • von ihm mindestens 6 Monate für seine eigenen geschäftlichen Zwecke eingesetzt und
  • vor Ablauf von 6 Monaten nach der Erstzulassung nicht weiter veräußert werden.

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die wegen Unfallschadens oder anderer vom Käufer nicht zu vertretender Umstände vor Ablauf von 6 Monaten ausgetauscht werden müssen. Privatfahrzeuge von Betriebsangehörigen des Käufers fallen nicht unter das Abkommen mit MAZDA.

Vorgehen Bei Fahrzeugbestellung bei einem MAZDA-Vertragshändler ist ein Berechtigungsschein, der in der GenoGyn-Geschäftsstelle (0221 / 94 05 05 390) erhältlich ist, vorzulegen.

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